Hundesteuer Stendal 2026

In Stendal kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus einem Tierheim oder Tierschutzverein im Landkreis Stendal sind auf Antrag zwei Jahre steuerfrei.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr

Steuersätze in Stendal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund84 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Stendal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 336 € 3.360 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Stendal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Stendal an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Stendal gilt:
    • Hunde, die nach dem 01.01.2024 per Vertrag aus einem Tierheim oder Tierschutzverein im Landkreis Stendal übernommen wurden: 2 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung möglich.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Such-, Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten
  • Zertifizierte Herdenschutzhunde (ab 100 Nutztieren zwei Hunde, je weitere 100 Nutztiere ein weiterer Hund)
  • Geprüfte Therapiebegleithunde und Besuchshunde
  • Hunde, die nach dem 01.01.2024 per Vertrag aus einem Tierheim oder Tierschutzverein im Landkreis Stendal übernommen wurden: 2 Jahre befreit

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Stendal im Vergleich

Stendal liegt 3 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Stendal Platz 6 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Stendal Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Stendal–84 €192 €
Brandenburg an der Havel 52 km 72 € 168 €
Magdeburg 55 km 114 € 228 €
Schönebeck (Elbe) 66 km 80 € 180 €
Neuruppin 73 km 70 € 150 €
Wolfsburg 75 km 108 € 252 €
Median Sachsen-Anhalt–87 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stendal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stendal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Stendal 192 € im Jahr: 84 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Stendal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Stendal gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Stendal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Stendal innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Stendal befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Stendal gilt: Hunde, die nach dem 01.01.2024 per Vertrag aus einem Tierheim oder Tierschutzverein im Landkreis Stendal übernommen wurden: 2 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Stendal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Stendal nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung möglich.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Hansestadt Stendal vom 04.03.2013, Lesefassung Stand 27.12.2025 (inkl. 3. Änderungssatzung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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