Hundesteuer Brandenburg an der Havel 2026
In Brandenburg an der Havel richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 84 €, zusammen 168 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 108 €. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2014.
Hunde aus einem Tierheim in Brandenburg an der Havel sind ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Brandenburg an der Havel
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 72 € |
| 2 Hunde | 84 € | 168 € |
| 3 oder mehr Hunde | 108 € | 324 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Brandenburg an der Havel gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG, H)
- Hunde auf Binnenschiffen
- Herdengebrauchshunde
- Hunde aus Tierheimen in der Stadt Brandenburg an der Havel: 1 Jahr befreit
- zertifizierte Besuchshunde (mind. 5 Stunden/Monat therapeutischer Einsatz)
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für bis zu zwei Jagdhunde eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 50 % für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Brandenburg an der Havel anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Brandenburg an der Havel abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 01. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Brandenburg an der Havel im Vergleich
Brandenburg an der Havel entspricht genau dem Median der 5 erfassten Städte in Brandenburg (72 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Brandenburg an der Havel Platz 13 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Brandenburg an der Havel | – | 72 € | 168 € |
| Potsdam | 33 km | 108 € | 252 € |
| Berlin | 58 km | 120 € | 300 € |
| Oranienburg | 60 km | 50 € | 130 € |
| Dessau-Roßlau | 67 km | 90 € | 270 € |
| Magdeburg | 71 km | 114 € | 228 € |
| Median Brandenburg | – | 72 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Brandenburg an der Havel (Hundesteuersatzung) vom 13.03.2014, geändert durch Satzung vom 07.06.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Juni 2017
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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