Hundesteuer Falkensee 2026
Stand: Satzung vom 12. November 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Falkensee richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 84 €, zusammen 168 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 102 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Seit 1. Januar 2026 kostet ein einzelner Hund 60 € statt bisher 48 €.
Steuersätze in Falkensee
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 60 € |
| 2 Hunde | 84 € | 168 € |
| 3 oder mehr Hunde | 102 € | 306 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 420 € |
Wichtig: In Falkensee gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung: von der Ordnungsbehörde festgestellt (durch Ausbildung gesteigerte Schärfe, Beißvorfälle ohne Provokation, Hetzen oder Reißen von Wild oder Tieren, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen); keine Rasseliste
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Falkensee?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 306 € | 3.060 € |
| 1 gefährlicher Hund | 420 € | 4.200 € |
In Falkensee zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Falkensee: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Falkensee an. Hund in Falkensee anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Falkensee
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Falkensee
| Zeitraum | Ein Hund | je Hund bei 2 | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 60 € | 84 € | 420 € |
| bis 31.12.2025[2] | 48 € | 84 € | 420 € |
- Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt 18/2025)
- Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24. Februar 2010
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Falkensee aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Auf Antrag: Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei
- Auf Antrag: geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten
- Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne der Assistenzhundeverordnung
- Auf Antrag: Hunde, die für hilflose Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H)
- Auf Antrag: Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein
- Auf Antrag: Hunde aus der städtischen Tierauffangstation: 6 Monate steuerfrei (ein Hund)
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Auf 50 % des Satzes für einen Hund: Ersthund von Beziehern von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (3. und 4. Kapitel SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellten
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Falkensee im Vergleich
Falkensee entspricht genau dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Falkensee Platz 9 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Falkensee Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Falkensee | – | 60 € | 168 € |
| Hennigsdorf | 11 km | 48 € | 102 € |
| Hohen Neuendorf | 17 km | 54 € | 114 € |
| Potsdam | 18 km | 108 € | 252 € |
| Teltow | 22 km | 62 € | 160 € |
| Berlin | 22 km | 120 € | 300 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Falkensee
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Falkensee für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Falkensee 168 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 84 €.
Gibt es in Falkensee einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Falkensee 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Falkensee anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Falkensee innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Falkensee fällig?
Die Hundesteuersatzung von Falkensee nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt 18/2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden