Hundesteuer Potsdam 2026
In Potsdam kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 648 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2013.
Steuersätze in Potsdam
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 648 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 444 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung: individuell gefährliche Hunde sowie Rasseliste (u. a. Alano, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu); Ausnahme mit amtlichem Negativzeugnis
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei zusammenhängende Monate in Potsdam aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde
- Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
- Auf Antrag (nicht zu Erwerbszwecken gehalten): Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Auf Antrag (nicht zu Erwerbszwecken gehalten): Herdenschutzhunde für nicht gewerblich gehaltene Herden in benötigter Anzahl
- Auf Antrag (nicht zu Erwerbszwecken gehalten): Rettungshunde mit Brauchbarkeitsprüfung im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
Ermäßigt wird
- Auf 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Auf 50 %: Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagderlaubnisschein
- Auf 25 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für zwei Jahre: Hunde aus der vertraglich beauftragten Tierpension für Fund- und Verwahrtiere (kein eigener Hund dorthin abgegeben in den letzten zwei Jahren)
- Um ein Viertel des Satzes für den ersten Hund: erster Hund von Beziehern von Leistungen nach SGB II (Kap. 3 Abschn. 2) oder SGB XII (3./4. Kapitel) und einkommensmäßig Gleichgestellten
- Keine Befreiung (außer Kurzaufenthalt) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich in einem Betrag)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Potsdam im Vergleich
Potsdam liegt 36 € über dem Median der 5 erfassten Städte in Brandenburg (72 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Potsdam Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Potsdam | – | 108 € | 252 € |
| Berlin | 27 km | 120 € | 300 € |
| Brandenburg an der Havel | 33 km | 72 € | 168 € |
| Oranienburg | 41 km | 50 € | 130 € |
| Dessau-Roßlau | 84 km | 90 € | 270 € |
| Magdeburg | 101 km | 114 € | 228 € |
| Median Brandenburg | – | 72 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004, Lesefassung in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 07.10.2020 (Amtsblatt 22/2020)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Oktober 2020
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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