Hundesteuer Blankenfelde-Mahlow 2026
Stand: Satzung vom 14. Dezember 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Blankenfelde-Mahlow kostet der erste Hund 32 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 45 €. Für einen gefährlichen Hund werden 250 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim sind auf Antrag in den ersten 6 Monaten steuerfrei.
Steuersätze in Blankenfelde-Mahlow
| Erster Hund | 32 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 45 € |
| Jeder weitere Hund | 65 € |
| Gefährlicher Hund | 250 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung Brandenburg (§ 3 der Satzung); mit amtlichem Negativzeugnis gilt der Normalsatz
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Blankenfelde-Mahlow?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 32 € | 320 € |
| 2 Hunde | 77 € | 770 € |
| 3 Hunde | 142 € | 1.420 € |
| 1 gefährlicher Hund | 250 € | 2.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Blankenfelde-Mahlow: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Blankenfelde-Mahlow an. Hund in Blankenfelde-Mahlow anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Blankenfelde-Mahlow gilt:
- Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen: 6 Monate ab Übernahme steuerfrei
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 32 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Blankenfelde-Mahlow abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in der Gemeinde aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Auf Antrag: Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder oder tauber Personen dienen (Merkzeichen Bl, Gl oder TBl)
- Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen: 6 Monate ab Übernahme steuerfrei
- Auf Antrag: Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Auf Antrag: Herdenschutz- und Hütehunde in benötigter Anzahl
- Auf Antrag: Hunde, die aus Tierschutzgründen in Tierheimen oder Tierasylen untergebracht sind
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Jagdgebrauchshund mit Jagdeignungsprüfung, der von einem Revierinhaber jagdlich geführt wird
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Blankenfelde-Mahlow im Vergleich
Blankenfelde-Mahlow liegt 28 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Blankenfelde-Mahlow auf Platz 1 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Blankenfelde-Mahlow auf Platz 5 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Blankenfelde-Mahlow | – | 32 € | 77 € |
| Ludwigsfelde | 11 km | 42 € | 108 € |
| Teltow | 12 km | 62 € | 160 € |
| Königs Wusterhausen | 15 km | 80 € | 160 € |
| Berlin | 20 km | 120 € | 300 € |
| Potsdam | 25 km | 108 € | 252 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Blankenfelde-Mahlow
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Blankenfelde-Mahlow für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Blankenfelde-Mahlow 77 € im Jahr: 32 € für den ersten und 45 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Blankenfelde-Mahlow einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Blankenfelde-Mahlow 250 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 32 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Blankenfelde-Mahlow anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Blankenfelde-Mahlow innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Blankenfelde-Mahlow befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Blankenfelde-Mahlow gilt: Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen: 6 Monate ab Übernahme steuerfrei.
Wann ist die Hundesteuer in Blankenfelde-Mahlow fällig?
Die Hundesteuersatzung von Blankenfelde-Mahlow nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom 14.12.2023 (Beschluss 30.11.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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