Hundesteuer Königs Wusterhausen 2026
Stand: Satzung vom 4. Dezember 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Königs Wusterhausen kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Für Hunde aus dem Tierheim oder Tierschutz gibt es auf Antrag 3 Jahre lang die halbe Steuer.
Steuersätze in Königs Wusterhausen
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Königs Wusterhausen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Königs Wusterhausen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Königs Wusterhausen an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Königs Wusterhausen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Königs Wusterhausen aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl, Gl, B, aG oder H)
- Auf Antrag: Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Auf Antrag: Jagdhunde mit Brauchbarkeitsnachweis für Forst-, Feld- und Jagdschutz
- Auf Antrag: Rettungshunde (z. B. Wasserrettung, Mantrailing)
- Auf Antrag: Hirten-, Herdenschutz- und Hütehunde im Einsatz
- Auf Antrag: Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei
Ermäßigt wird
- 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt
- 50 %: Hunde, die Menschen mit Behinderung unterstützen (unabhängig vom Grad der Behinderung)
- 50 %: Therapie- und Schulbegleithunde
- 50 % für den ersten Hund von Beziehern sozialer Transferleistungen zum Lebensunterhalt
- 50 % für Hunde mit körperlicher Beeinträchtigung (tierärztlicher Nachweis)
- 50 % für 3 Jahre: Hunde aus dem Tierheim oder Tierschutz
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Königs Wusterhausen im Vergleich
Königs Wusterhausen liegt 20 € über dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Königs Wusterhausen auf Platz 18 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Königs Wusterhausen Platz 142 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Königs Wusterhausen | – | 80 € | 160 € |
| Blankenfelde-Mahlow | 15 km | 32 € | 77 € |
| Ludwigsfelde | 25 km | 42 € | 108 € |
| Teltow | 27 km | 62 € | 160 € |
| Berlin | 28 km | 120 € | 300 € |
| Fürstenwalde/Spree | 31 km | 60 € | 180 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Königs Wusterhausen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Königs Wusterhausen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Königs Wusterhausen 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Königs Wusterhausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Königs Wusterhausen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Königs Wusterhausen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Königs Wusterhausen innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Königs Wusterhausen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Königs Wusterhausen nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Königs Wusterhausen vom 04.12.2023 (Amtsblatt Nr. 13/2023 vom 27.12.2023), Stand 24.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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