Hundesteuer Fürstenwalde/Spree 2026

In Fürstenwalde/Spree kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde, die die Stadt in einer Tierpension untergebracht hatte, sind nach der Übernahme 12 Monate steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Fürstenwalde/Spree

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 der Satzung: Hunde, die die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Hundehalterverordnung Brandenburg erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Fürstenwalde/Spree?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Fürstenwalde/Spree: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Fürstenwalde/Spree an. Hund in Fürstenwalde/Spree anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Fürstenwalde/Spree
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober je zur Hälfte.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Fürstenwalde/Spree abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Fürstenwalde/Spree

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2025[1] 60 € 120 € 500 €
1.1.2023 bis 31.12.2024[2] 60 € 100 € 500 €
  1. 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 15.12.2025 (Beschluss 08.12.2025, Amtsblatt Nr. 63 vom 17.12.2025, rückwirkend in Kraft 01.01.2025)
  2. Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 22.12.2022 (Amtsblatt Nr. 42 vom 29.12.2022)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Auf Antrag: Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundesgrenzschutz
  • Auf Antrag: geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Auf Antrag: Blindenführhunde blinder Personen
  • Auf Antrag: Hunde, die für hilflose Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H, amtsärztliches Zeugnis)
  • Auf Antrag: Hunde, die im Auftrag der Stadt in einer Tierpension untergebracht waren: die ersten 12 Monate steuerfrei (kein eigener Hund ans Tierheim abgegeben in den letzten 2 Jahren)
  • Auf Antrag: Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein
  • Auf Antrag: Therapiehunde von Haltern mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde; Befreiung und Ermäßigung nur für den Ersthund

Ermäßigt wird

  • Auf 50 % des Ersthundsatzes: ein Wachhund für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Auf 50 % des Ersthundsatzes: Ersthund von Beziehern von Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellten, nur wenn der Hund bis 16.12.2022 aufgenommen wurde

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Fürstenwalde/Spree im Vergleich

Fürstenwalde/Spree entspricht genau dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Fürstenwalde/Spree Platz 9 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Fürstenwalde/Spree Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Fürstenwalde/Spree–60 €180 €
Strausberg 27 km 48 € 108 €
Königs Wusterhausen 31 km 80 € 160 €
Frankfurt (Oder) 33 km 72 € 204 €
Blankenfelde-Mahlow 44 km 32 € 77 €
Bernau bei Berlin 48 km 60 € 160 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Fürstenwalde/Spree

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Fürstenwalde/Spree für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Fürstenwalde/Spree 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Fürstenwalde/Spree einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Fürstenwalde/Spree 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Fürstenwalde/Spree anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Fürstenwalde/Spree innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Fürstenwalde/Spree fällig?

Die Hundesteuersatzung von Fürstenwalde/Spree nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober je zur Hälfte.

Quelle

Dokument
1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 15.12.2025 (Beschluss 08.12.2025, Amtsblatt Nr. 63 vom 17.12.2025, rückwirkend in Kraft 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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