Hundesteuer Fürstenwalde/Spree 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Fürstenwalde/Spree kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde, die die Stadt in einer Tierpension untergebracht hatte, sind nach der Übernahme 12 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Fürstenwalde/Spree
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 der Satzung: Hunde, die die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Hundehalterverordnung Brandenburg erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Fürstenwalde/Spree?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Fürstenwalde/Spree: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Fürstenwalde/Spree an. Hund in Fürstenwalde/Spree anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Fürstenwalde/Spree
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober je zur Hälfte.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Fürstenwalde/Spree abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Fürstenwalde/Spree
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2025[1] | 60 € | 120 € | 500 € |
| 1.1.2023 bis 31.12.2024[2] | 60 € | 100 € | 500 € |
- 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 15.12.2025 (Beschluss 08.12.2025, Amtsblatt Nr. 63 vom 17.12.2025, rückwirkend in Kraft 01.01.2025)
- Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 22.12.2022 (Amtsblatt Nr. 42 vom 29.12.2022)
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Auf Antrag: Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundesgrenzschutz
- Auf Antrag: geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Auf Antrag: Blindenführhunde blinder Personen
- Auf Antrag: Hunde, die für hilflose Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H, amtsärztliches Zeugnis)
- Auf Antrag: Hunde, die im Auftrag der Stadt in einer Tierpension untergebracht waren: die ersten 12 Monate steuerfrei (kein eigener Hund ans Tierheim abgegeben in den letzten 2 Jahren)
- Auf Antrag: Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein
- Auf Antrag: Therapiehunde von Haltern mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde; Befreiung und Ermäßigung nur für den Ersthund
Ermäßigt wird
- Auf 50 % des Ersthundsatzes: ein Wachhund für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Auf 50 % des Ersthundsatzes: Ersthund von Beziehern von Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellten, nur wenn der Hund bis 16.12.2022 aufgenommen wurde
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Fürstenwalde/Spree im Vergleich
Fürstenwalde/Spree entspricht genau dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Fürstenwalde/Spree Platz 9 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Fürstenwalde/Spree Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Fürstenwalde/Spree | – | 60 € | 180 € |
| Strausberg | 27 km | 48 € | 108 € |
| Königs Wusterhausen | 31 km | 80 € | 160 € |
| Frankfurt (Oder) | 33 km | 72 € | 204 € |
| Blankenfelde-Mahlow | 44 km | 32 € | 77 € |
| Bernau bei Berlin | 48 km | 60 € | 160 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Fürstenwalde/Spree
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Fürstenwalde/Spree für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Fürstenwalde/Spree 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Fürstenwalde/Spree einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Fürstenwalde/Spree 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Fürstenwalde/Spree anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Fürstenwalde/Spree innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Fürstenwalde/Spree fällig?
Die Hundesteuersatzung von Fürstenwalde/Spree nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober je zur Hälfte.
Quelle
- Dokument
- 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 15.12.2025 (Beschluss 08.12.2025, Amtsblatt Nr. 63 vom 17.12.2025, rückwirkend in Kraft 01.01.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden