Hundesteuer Strausberg 2026
Stand: Satzung vom 2. Oktober 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Strausberg kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 180 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. März 2004.
Halter mit Merkzeichen G oder einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen auf Antrag für einen Hund nur ein Viertel der Steuer.
Steuersätze in Strausberg
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | 180 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung: Hunde mit durch Ausbildung gesteigerter Schärfe, Beißvorfällen ohne Provokation, Hetzen oder Reißen von Wild oder Tieren oder wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen; keine Rasseliste; mit Negativzeugnis nach § 8 Abs. 3 HundehV Normalsatz
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Strausberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 108 € | 1.080 € |
| 3 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 180 € | 1.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Strausberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Strausberg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Strausberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Strausberg aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen oder Tierheimen untergebracht sind
- Auf Antrag: Diensthunde von Polizei, Zoll, Bundeswehr und Forstwirtschaft
- Auf Antrag: Hunde zur Bewachung von Herden
- Auf Antrag: Sanitäts- und Rettungshunde, die uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden
- Auf Antrag: Wachhunde zugelassener Bewachungsunternehmen und berufsmäßiger Einzelwächter
- Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser, Schwerhöriger oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde ohne Negativzeugnis
Ermäßigt wird
- Auf 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Objekt entfernt liegen
- Auf 50 %: Wachhunde für Gewerbebetriebe
- Auf ein Viertel des Steuersatzes: ein Hund von Personen mit Merkzeichen G oder einem Grad der Behinderung ab 50
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Strausberg im Vergleich
Strausberg liegt 12 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Strausberg Platz 5 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Strausberg Platz 16 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Strausberg | – | 48 € | 108 € |
| Bernau bei Berlin | 23 km | 60 € | 160 € |
| Fürstenwalde/Spree | 27 km | 60 € | 180 € |
| Eberswalde | 29 km | 60 € | 135 € |
| Berlin | 33 km | 120 € | 300 € |
| Königs Wusterhausen | 36 km | 80 € | 160 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Strausberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Strausberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Strausberg 108 € im Jahr: 48 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Strausberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Strausberg 180 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Strausberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Strausberg innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Strausberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Strausberg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- 3. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Strausberg (Neufassung, Beschluss Nr. BV-SVV-2025/0141 vom 02.10.2025, in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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