Hundesteuer Wandlitz 2026
Stand: Satzung vom 10. Oktober 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Wandlitz kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Für Hunde aus dem Tierheim gilt im Anschaffungsjahr und im Folgejahr eine Ermäßigung von 50 %.
Steuersätze in Wandlitz
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 72 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3: durch Ausbildung oder Abrichten übermäßig kampfbereite oder aggressive Hunde, Hunde mit nicht gerechtfertigten Beißvorfällen, unkontrolliert hetzende oder reißende Hunde sowie wiederholt Menschen gefährdende oder gefahrdrohend anspringende Hunde; Feststellung durch die örtliche Ordnungsbehörde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wandlitz?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wandlitz: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Wandlitz an. Hund in Wandlitz anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wandlitz
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wandlitz abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Vorübergehender Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde mit regelmäßiger Teilnahme an Trainingsmaßnahmen und Einsätzen einer anerkannten Hilfs- und Rettungsorganisation
- Therapie- und Schulhunde mit nachgewiesener Prüfung durch einen autorisierten Prüfer
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für nachweislich aus dem Tierheim erworbene Hunde im laufenden Jahr und im Folgejahr
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit bestandener Jagdeignungsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Wandlitz im Vergleich
Wandlitz liegt 12 € unter dem Median der 23 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Wandlitz Platz 7 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wandlitz Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wandlitz | – | 48 € | 120 € |
| Bernau bei Berlin | 12 km | 60 € | 160 € |
| Oranienburg | 14 km | 50 € | 130 € |
| Hohen Neuendorf | 15 km | 54 € | 114 € |
| Hennigsdorf | 21 km | 48 € | 102 € |
| Berlin | 26 km | 120 € | 300 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wandlitz
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wandlitz für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wandlitz 120 € im Jahr: 48 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wandlitz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wandlitz 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wandlitz anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wandlitz innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Wandlitz fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wandlitz nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Wandlitz vom 02.03.2021, Amtsblatt Nr. 5/2021, Seiten 20 bis 22; Änderungsbeschluss vom 10.10.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden