Hundesteuer Hennigsdorf 2026
Stand: Satzung vom 9. Oktober 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Hennigsdorf kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 54 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Wer einen Fundhund im Auftrag der Stadt aufnimmt, zahlt 6 Monate und bei dauerhafter Aufnahme ein weiteres Jahr keine Hundesteuer.
Steuersätze in Hennigsdorf
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 54 € |
| Jeder weitere Hund | 66 € |
| Gefährlicher Hund | 300 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung: Hunde mit durch Ausbildung gesteigerter Schärfe, Beißvorfällen ohne Provokation, Hetzen oder Reißen von Wild oder Tieren oder wiederholtem Gefährden von Menschen; keine Rasseliste
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hennigsdorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 102 € | 1.020 € |
| 3 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 1 gefährlicher Hund | 300 € | 3.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hennigsdorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hennigsdorf an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hennigsdorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei der Anmeldung beantragte jährliche Zahlung in einem Betrag einen Monat nach Zugang des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Hennigsdorf aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Auf Antrag: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen G, aG, BL, GL, TBL, B oder H)
- Auf Antrag: Assistenzhunde mit nachgewiesenem Verwendungszweck
- Auf Antrag: Diensthunde von Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Polizei
- Auf Antrag: Herdenschutz- und Hütehunde in benötigter Anzahl
- Auf Antrag: Jagdhunde mit Brauchbarkeitsbescheinigung, wenn der Halter einen Jagdschein hat
- Fundhunde, die im Auftrag der Ordnungsbehörde privat verwahrt werden: 6 Monate steuerfrei, bei dauerhafter Aufnahme ein weiteres Jahr
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Auf 50 %: Therapiehunde mit Nachweis
- Auf ein Viertel des Steuersatzes: erster anrechenbarer Hund von Beziehern von Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Hennigsdorf im Vergleich
Hennigsdorf liegt 12 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Hennigsdorf Platz 5 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hennigsdorf Platz 16 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hennigsdorf | – | 48 € | 102 € |
| Hohen Neuendorf | 6 km | 54 € | 114 € |
| Falkensee | 11 km | 60 € | 168 € |
| Oranienburg | 13 km | 50 € | 130 € |
| Berlin | 19 km | 120 € | 300 € |
| Bernau bei Berlin | 26 km | 60 € | 160 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hennigsdorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hennigsdorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hennigsdorf 102 € im Jahr: 48 € für den ersten und 54 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hennigsdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hennigsdorf 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Hennigsdorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hennigsdorf innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Hennigsdorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hennigsdorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei der Anmeldung beantragte jährliche Zahlung in einem Betrag einen Monat nach Zugang des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Hennigsdorf (Hundesteuersatzung) BV0133/2024 vom 09.10.2024 (Beschluss 08.10.2024, Amtsblatt Nr. 8 vom 05.11.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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