Hundesteuer Hennigsdorf 2026

In Hennigsdorf kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 54 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Wer einen Fundhund im Auftrag der Stadt aufnimmt, zahlt 6 Monate und bei dauerhafter Aufnahme ein weiteres Jahr keine Hundesteuer.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen102 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Hennigsdorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund48 €
Zweiter Hund54 €
Jeder weitere Hund66 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung: Hunde mit durch Ausbildung gesteigerter Schärfe, Beißvorfällen ohne Provokation, Hetzen oder Reißen von Wild oder Tieren oder wiederholtem Gefährden von Menschen; keine Rasseliste

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hennigsdorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 102 € 1.020 €
3 Hunde 168 € 1.680 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hennigsdorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hennigsdorf an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hennigsdorf
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei der Anmeldung beantragte jährliche Zahlung in einem Betrag einen Monat nach Zugang des Bescheids.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Hennigsdorf aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Auf Antrag: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen G, aG, BL, GL, TBL, B oder H)
  • Auf Antrag: Assistenzhunde mit nachgewiesenem Verwendungszweck
  • Auf Antrag: Diensthunde von Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Polizei
  • Auf Antrag: Herdenschutz- und Hütehunde in benötigter Anzahl
  • Auf Antrag: Jagdhunde mit Brauchbarkeitsbescheinigung, wenn der Halter einen Jagdschein hat
  • Fundhunde, die im Auftrag der Ordnungsbehörde privat verwahrt werden: 6 Monate steuerfrei, bei dauerhafter Aufnahme ein weiteres Jahr
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Auf 50 %: Therapiehunde mit Nachweis
  • Auf ein Viertel des Steuersatzes: erster anrechenbarer Hund von Beziehern von Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Hennigsdorf im Vergleich

Hennigsdorf liegt 12 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Hennigsdorf Platz 5 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hennigsdorf Platz 16 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hennigsdorf–48 €102 €
Hohen Neuendorf 6 km 54 € 114 €
Falkensee 11 km 60 € 168 €
Oranienburg 13 km 50 € 130 €
Berlin 19 km 120 € 300 €
Bernau bei Berlin 26 km 60 € 160 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hennigsdorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hennigsdorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hennigsdorf 102 € im Jahr: 48 € für den ersten und 54 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hennigsdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hennigsdorf 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hennigsdorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hennigsdorf innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Hennigsdorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hennigsdorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei der Anmeldung beantragte jährliche Zahlung in einem Betrag einen Monat nach Zugang des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Hennigsdorf (Hundesteuersatzung) BV0133/2024 vom 09.10.2024 (Beschluss 08.10.2024, Amtsblatt Nr. 8 vom 05.11.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. Oktober 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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