Hundesteuer Hohen Neuendorf 2026

In Hohen Neuendorf kostet der erste Hund 54 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 408 € fällig.

Hunde, die aus einem Tierheim übernommen wurden, sind auf Antrag steuerfrei.

Erster Hund54 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen114 €pro Jahr
Gefährlicher Hund408 €pro Jahr

Steuersätze in Hohen Neuendorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund54 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund72 €
Gefährlicher Hund408 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung: Hunde mit durch Ausbildung gesteigerter Schärfe, Beißvorfällen ohne Provokation, Hetzen oder Reißen von Wild oder Tieren oder wiederholtem Gefährden von Menschen; keine Rasseliste

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hohen Neuendorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 54 € 540 €
2 Hunde 114 € 1.140 €
3 Hunde 186 € 1.860 €
1 gefährlicher Hund 408 € 4.080 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hohen Neuendorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hohen Neuendorf an. Hund in Hohen Neuendorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Hohen Neuendorf gilt:
    • Auf Antrag: Hunde, die nach dem 01.11.2021 aus einem Tierheim oder einer ähnlichen gemeinnützigen Einrichtung übernommen wurden (keine gefährlichen Hunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 54 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hohen Neuendorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Hohen Neuendorf aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Auf Antrag: höchstens ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag: Hunde, die nach dem 01.11.2021 aus einem Tierheim oder einer ähnlichen gemeinnützigen Einrichtung übernommen wurden (keine gefährlichen Hunde)
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens 2 Hunde: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten ständig bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für höchstens 2 Hunde: Wachhunde landwirtschaftlicher Betriebe
  • 50 % für höchstens 2 Hunde: geprüfte Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • 50 % für höchstens 2 Hunde: geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Such- und Rettungshunde

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Hohen Neuendorf im Vergleich

Hohen Neuendorf liegt 6 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Hohen Neuendorf auf Platz 8 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hohen Neuendorf Platz 39 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hohen Neuendorf–54 €114 €
Hennigsdorf 6 km 48 € 102 €
Oranienburg 10 km 50 € 130 €
Falkensee 17 km 60 € 168 €
Berlin 19 km 120 € 300 €
Bernau bei Berlin 21 km 60 € 160 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hohen Neuendorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hohen Neuendorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hohen Neuendorf 114 € im Jahr: 54 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hohen Neuendorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hohen Neuendorf 408 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 54 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hohen Neuendorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hohen Neuendorf innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Hohen Neuendorf befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Hohen Neuendorf gilt: Auf Antrag: Hunde, die nach dem 01.11.2021 aus einem Tierheim oder einer ähnlichen gemeinnützigen Einrichtung übernommen wurden (keine gefährlichen Hunde).

Wann ist die Hundesteuer in Hohen Neuendorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hohen Neuendorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Hohen Neuendorf (Hundesteuersatzung) vom 04.02.2022 in der Fassung der 1. Änderung vom 28.11.2024 (ausgefertigt 02.12.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden