Hundesteuer Oranienburg 2026
In Oranienburg kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 510 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 84 € für den ersten, 90 € für den zweiten und 120 € für jeden weiteren Hund; gefährliche Hunde kosten dann 600 € bzw. 750 € für jeden weiteren.
Steuersätze in Oranienburg
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | 510 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 130 €, drei Hunde 220 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 4 i. d. F. der 1. Änderung vom 09.12.2024: Hunde mit durch Ausbildung/Abrichten gesteigerter Kampfbereitschaft oder Schärfe, Hunde, die Mensch oder Tier ohne Provokation gebissen haben, unkontrolliert Wild oder Tiere hetzen oder reißen oder wiederholt Menschen gefährdet bzw. angesprungen haben; gilt ab dem Monat nach dem Feststellungsbescheid der örtlichen Ordnungsbehörde (keine Rasseliste mehr); 510 € für einen, 612 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund (nicht für gefährliche Hunde)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Stadtgebiet
- Ermäßigung nur für einen Hund
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Oranienburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Oranienburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich zum 1. Juli oder halbjährlich zum 15. Februar und 15. August
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Oranienburg im Vergleich
Oranienburg liegt 22 € unter dem Median der 5 erfassten Städte in Brandenburg (72 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Oranienburg Platz 3 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Oranienburg | – | 50 € | 130 € |
| Berlin | 29 km | 120 € | 300 € |
| Potsdam | 41 km | 108 € | 252 € |
| Brandenburg an der Havel | 60 km | 72 € | 168 € |
| Neubrandenburg | 89 km | 96 € | 246 € |
| Frankfurt (Oder) | 100 km | 72 € | 204 € |
| Median Brandenburg | – | 72 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Oranienburg vom 18.06.2012 (in Kraft 01.01.2013), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 09.12.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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