Hundesteuer Bernau bei Berlin 2026

In Bernau bei Berlin richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 80 €, zusammen 160 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 250 € fällig.

Nach bestandener Begleithundeprüfung ist ein Hund auf Antrag 1 Jahr steuerfrei.

Ein Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund250 €pro Jahr

Steuersätze in Bernau bei Berlin

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund60 €60 €
2 Hunde80 €160 €
3 oder mehr Hunde100 €300 € (bei 3)
Gefährlicher Hund250 €

Wichtig: In Bernau bei Berlin gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV), § 2 Abs. 1 d der Satzung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bernau bei Berlin?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 250 € 2.500 €

In Bernau bei Berlin zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bernau bei Berlin: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bernau bei Berlin an. Hund in Bernau bei Berlin anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bernau bei Berlin
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auch jährlich im Voraus möglich).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bernau bei Berlin abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Bernau aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag: Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden
  • Auf Antrag: geprüfte Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde einer anerkannten Hilfs- und Rettungsorganisation mit regelmäßigem Training
  • Auf Antrag: 1 Jahr steuerfrei nach bestandener Begleithundeprüfung (VDH-Richtlinien oder vergleichbar)

Ermäßigt wird

  • Auf 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Auf 50 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
  • Auf 50 %: Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Bernau bei Berlin im Vergleich

Bernau bei Berlin entspricht genau dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Bernau bei Berlin Platz 9 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bernau bei Berlin Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bernau bei Berlin–60 €160 €
Hohen Neuendorf 21 km 54 € 114 €
Berlin 22 km 120 € 300 €
Strausberg 23 km 48 € 108 €
Eberswalde 23 km 60 € 135 €
Oranienburg 25 km 50 € 130 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bernau bei Berlin

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bernau bei Berlin für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bernau bei Berlin 160 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 80 €.

Gibt es in Bernau bei Berlin einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bernau bei Berlin 250 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bernau bei Berlin anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bernau bei Berlin innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bernau bei Berlin fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bernau bei Berlin nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auch jährlich im Voraus möglich).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bernau bei Berlin (Hundesteuersatzung) vom 28. Juni 2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28. April 2016 (Lesefassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. April 2016
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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