Hundesteuer Eberswalde 2026

In Eberswalde kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 75 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen135 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Eberswalde

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund75 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu stets; 13 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Dobermann, Cane Corso) ohne Negativzeugnis; außerdem Hunde mit gesteigerter Schärfe, Beißvorfällen, Hetzen oder Reißen von Tieren oder wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eberswalde?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 135 € 1.350 €
3 Hunde 235 € 2.350 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eberswalde: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Eberswalde an. Hund in Eberswalde anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eberswalde
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auch jährlich bis 15. Februar möglich).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eberswalde abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag: geprüfte Rettungshunde einer Rettungshundestaffel, die dauernd zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften verwendet werden
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Auf 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (ein Hund je Wohngrundstück)
  • Auf 50 %: Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
  • Auf 50 %: ein Hund von Personen, deren Einkommen 200 % der Sozialhilfe-Regelsätze in Brandenburg nicht übersteigt

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Eberswalde im Vergleich

Eberswalde entspricht genau dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Eberswalde Platz 9 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Eberswalde Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eberswalde–60 €135 €
Bernau bei Berlin 23 km 60 € 160 €
Strausberg 29 km 48 € 108 €
Schwedt/Oder 40 km 36 € 108 €
Oranienburg 40 km 50 € 130 €
Hohen Neuendorf 41 km 54 € 114 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eberswalde

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eberswalde für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eberswalde 135 € im Jahr: 60 € für den ersten und 75 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Eberswalde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eberswalde 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eberswalde anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eberswalde innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Eberswalde fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eberswalde nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auch jährlich bis 15. Februar möglich).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde vom 17.12.2010 (Amtsblatt 12/2010) in der Fassung der 1. Änderungssatzung (Beschluss 01.03.2018, Amtsblatt 03/2018, in Kraft 01.04.2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. März 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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