Hundesteuer Schwedt/Oder 2026

In Schwedt/Oder kostet der erste Hund 36 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig.

Hunde aus dem Tierheim sind auf Antrag 12 Monate steuerfrei.

Erster Hund36 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen108 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Schwedt/Oder

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund36 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die örtliche Ordnungsbehörde nach § 5 der Hundehalterverordnung Brandenburg festgestellt hat (§ 1 Abs. 4 der Satzung); keine Rasseliste

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwedt/Oder?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 36 € 360 €
2 Hunde 108 € 1.080 €
3 Hunde 204 € 2.040 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwedt/Oder: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Schwedt/Oder an. Hund in Schwedt/Oder anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwedt/Oder gilt:
    • Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate steuerfrei (ein Hund je Halter)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 36 € im Jahr. Fällig: je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres jährlich zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwedt/Oder abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Schwedt/Oder aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Auf Antrag: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, Bl, aG, H oder Gl)
  • Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate steuerfrei (ein Hund je Halter)
  • Auf Antrag: Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein
  • Auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Auf Antrag: Herdenschutzhunde für nicht gewerblich gehaltene Herden in benötigter Anzahl
  • Auf Antrag: zertifizierte Therapiehunde im sozialen oder therapeutischen Einsatz
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund von Beziehern von Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellten

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Schwedt/Oder im Vergleich

Schwedt/Oder liegt 24 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Schwedt/Oder auf Platz 2 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Schwedt/Oder auf Platz 6 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwedt/Oder–36 €108 €
Eberswalde 40 km 60 € 135 €
Strausberg 60 km 48 € 108 €
Bernau bei Berlin 63 km 60 € 160 €
Oranienburg 78 km 50 € 130 €
Fürstenwalde/Spree 79 km 60 € 180 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwedt/Oder

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwedt/Oder für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwedt/Oder 108 € im Jahr: 36 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwedt/Oder einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwedt/Oder 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 36 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwedt/Oder anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwedt/Oder innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwedt/Oder befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwedt/Oder gilt: Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate steuerfrei (ein Hund je Halter).

Wann ist die Hundesteuer in Schwedt/Oder fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwedt/Oder nennt als Fälligkeit: je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder vom 09.04.2025 (Beschluss 26.03.2025, bekannt gemacht 16.04.2025, rückwirkend in Kraft 01.07.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. April 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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