Hundesteuer Ludwigsfelde 2026
Stand: Satzung vom 19. September 2017, geprüft am 1. Oktober 2026
In Ludwigsfelde richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 42 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 54 €, zusammen 108 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 66 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Ludwigsfelde
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 42 € | 42 € |
| 2 Hunde | 54 € | 108 € |
| 3 oder mehr Hunde | 66 € | 198 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Ludwigsfelde gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu stets; 13 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Dobermann, Cane Corso) ohne Negativzeugnis; außerdem Hunde mit gesteigerter Schärfe, Beißvorfällen, Hetzen oder Reißen von Tieren oder wiederholtem Gefährden von Menschen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ludwigsfelde?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 42 € | 420 € |
| 2 Hunde | 108 € | 1.080 € |
| 3 Hunde | 198 € | 1.980 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
In Ludwigsfelde zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ludwigsfelde: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Ludwigsfelde an. Hund in Ludwigsfelde anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ludwigsfelde
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 42 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ludwigsfelde abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Ludwigsfelde aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Ein ausgebildeter Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen Bl, aG, H oder Gl)
- Herdenschutzhunde für nicht gewerblich gehaltene Herden in benötigter Anzahl
- Ausgebildete Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde für öffentlich anerkannte Organisationen
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (außer Rassen nach § 2 Abs. 3 mit Negativzeugnis)
Ermäßigt wird
- Auf 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Auf 50 %: Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten, höchstens zwei Hunde
- Um 75 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt
- Um 75 % für einen Hund: Bezieher von Grundsicherung, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellte
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
- Leinenpflicht
- Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
- Sachkunde
- Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Ludwigsfelde im Vergleich
Ludwigsfelde liegt 18 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Ludwigsfelde Platz 3 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ludwigsfelde Platz 11 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ludwigsfelde | – | 42 € | 108 € |
| Blankenfelde-Mahlow | 11 km | 32 € | 77 € |
| Teltow | 11 km | 62 € | 160 € |
| Potsdam | 18 km | 108 € | 252 € |
| Werder (Havel) | 24 km | 42 € | 126 € |
| Königs Wusterhausen | 25 km | 80 € | 160 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ludwigsfelde
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ludwigsfelde für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ludwigsfelde 108 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 54 €.
Gibt es in Ludwigsfelde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ludwigsfelde 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 42 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ludwigsfelde anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ludwigsfelde innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Ludwigsfelde fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ludwigsfelde nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigsfelde vom 03.05.2016 (Amtsblatt vom 10.05.2016), geändert durch 1. Änderung (Beschluss 19.09.2017, in Kraft 01.01.2018)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. September 2017
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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