Hundesteuer Luckenwalde 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Luckenwalde kostet der erste Hund 45 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 66 €. Für einen gefährlichen Hund werden 230 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Luckenwalde
| Erster Hund | 45 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 66 € |
| Jeder weitere Hund | 91 € |
| Gefährlicher Hund | 230 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung: behördlich festgestellte übersteigerte Kampfbereitschaft oder Angriffslust, unbegründete Bissvorfälle, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Tieren oder wiederholtes Gefährden bzw. gefahrdrohendes Anspringen von Menschen; 230 € je gefährlichem Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Luckenwalde?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 45 € | 450 € |
| 2 Hunde | 111 € | 1.110 € |
| 3 Hunde | 202 € | 2.020 € |
| 1 gefährlicher Hund | 230 € | 2.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Luckenwalde: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; eigene Welpen innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Luckenwalde an. Hund in Luckenwalde anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Luckenwalde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 45 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich am 1. Juli; bei späterem Bescheid aufgelaufene Beträge einen Monat nach Bekanntgabe.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Luckenwalde abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Zahl, auf Antrag
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % auf Antrag für Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein, höchstens zwei Hunde
- 50 % auf Antrag für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Luckenwalde im Vergleich
Luckenwalde liegt 15 € unter dem Median der 23 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Luckenwalde Platz 5 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Luckenwalde Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Luckenwalde | – | 45 € | 111 € |
| Ludwigsfelde | 24 km | 42 € | 108 € |
| Blankenfelde-Mahlow | 32 km | 32 € | 77 € |
| Teltow | 35 km | 62 € | 160 € |
| Potsdam | 36 km | 108 € | 252 € |
| Werder (Havel) | 36 km | 42 € | 126 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Luckenwalde
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Luckenwalde für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Luckenwalde 111 € im Jahr: 45 € für den ersten und 66 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Luckenwalde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Luckenwalde 230 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 45 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Luckenwalde anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Luckenwalde innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; eigene Welpen innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Luckenwalde fällig?
Die Hundesteuersatzung von Luckenwalde nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich am 1. Juli; bei späterem Bescheid aufgelaufene Beträge einen Monat nach Bekanntgabe.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Luckenwalde vom 10.11.2017 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.12.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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