Hundesteuer Werder (Havel) 2026

In Werder (Havel) kostet der erste Hund 42 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2026.

Seit 1. Juli 2026 gilt eine neue Satzung; es ist die erste Anpassung der Hundesteuer seit 25 Jahren.

Erster Hund42 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen126 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Werder (Havel)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2026
Erster Hund42 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund105 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die das Ordnungsamt der Stadt als gefährlich im Sinne von § 5 der Hundehalterverordnung Brandenburg festgestellt hat; keine Rasseliste

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Werder (Havel)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 42 € 420 €
2 Hunde 126 € 1.260 €
3 Hunde 231 € 2.310 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Werder (Havel): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Werder (Havel) an. Hund in Werder (Havel) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Werder (Havel)
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 42 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; bei mehr als 42 € Jahressteuer je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Kalenderjahr in Werder aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBL, aG oder H dienen
  • Auf Antrag: ausgebildete Sanitäts-, Rettungs-, Spür- oder Schutzhunde einer anerkannten Organisation
  • Auf Antrag: geprüfte Therapiebegleithunde im therapeutischen Einsatz
  • Auf Antrag: Herdenschutzhunde für nicht gewerblich gehaltene Tierherden in benötigter Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 %: Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde
  • 50 %: Bezieher von Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte
  • 50 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 200 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Werder (Havel) im Vergleich

Werder (Havel) liegt 18 € unter dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Werder (Havel) Platz 3 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Werder (Havel) Platz 11 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Werder (Havel)–42 €126 €
Potsdam 9 km 108 € 252 €
Teltow 23 km 62 € 160 €
Falkensee 23 km 60 € 168 €
Ludwigsfelde 24 km 42 € 108 €
Brandenburg an der Havel 25 km 72 € 168 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Werder (Havel)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Werder (Havel) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Werder (Havel) 126 € im Jahr: 42 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Werder (Havel) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Werder (Havel) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 42 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Werder (Havel) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Werder (Havel) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Werder (Havel) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Werder (Havel) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; bei mehr als 42 € Jahressteuer je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Werder (Havel) vom 01.06.2026 (Beschluss 28.05.2026, Amtliche Bekanntmachungen 2026/20, in Kraft 01.07.2026), Lesefassung
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Juni 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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