Hundesteuer Nauen 2026

In Nauen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 45 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 55 €, zusammen 110 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 65 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 55 € jährlich, ab drei Hunden jeder 65 €.

Ein Hund45 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen110 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Nauen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2022
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund45 €45 €
2 Hunde55 €110 €
3 oder mehr Hunde65 €195 € (bei 3)
Gefährlicher Hund400 €

Wichtig: In Nauen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: über das natürliche Maß hinaus kampfbereite, angriffslustige oder scharfe Hunde, bissige Hunde sowie amtlich festgestellte unkontrolliert hetzende, reißende oder wiederholt Menschen gefährdende Hunde; amtliches Negativzeugnis kann die Gefährlichkeit nach Abs. 3 Buchst. a widerlegen. Keine Steuerfreiheit, Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nauen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 45 € 450 €
2 Hunde 110 € 1.100 €
3 Hunde 195 € 1.950 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

In Nauen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Nauen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des 3. Lebensmonats; bei Erwerb eines versteuerten Hundes, Ersatzhund oder Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Nauen an. Hund in Nauen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Nauen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 45 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nauen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu 2 Monate: bei Ankunft vorhandene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Blindenführhunde und Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, G, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde für Wohngebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur für einen Hund
  • 50 % für geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein, höchstens für zwei Hunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Nauen im Vergleich

Nauen liegt 15 € unter dem Median der 23 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Nauen Platz 5 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nauen Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Nauen–45 €110 €
Falkensee 16 km 60 € 168 €
Hennigsdorf 23 km 48 € 102 €
Potsdam 26 km 108 € 252 €
Werder (Havel) 26 km 42 € 126 €
Hohen Neuendorf 28 km 54 € 114 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nauen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nauen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Nauen 110 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 55 €.

Gibt es in Nauen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nauen 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 45 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Nauen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Nauen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des 3. Lebensmonats; bei Erwerb eines versteuerten Hundes, Ersatzhund oder Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Nauen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Nauen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Nauen (Hundesteuersatzung) vom 15.12.2020, beschlossen am 14.12.2020, gültig ab 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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