Hundesteuer Rathenow 2026
Stand: Satzung vom 17. Oktober 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Rathenow kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Seit 2025 gibt es keinen gesonderten Steuersatz für gefährliche Hunde mehr.
Steuersätze in Rathenow
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 160 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rathenow?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 340 € | 3.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rathenow: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen nach Überschreiten von 8 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Rathenow an. Hund in Rathenow anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rathenow
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rathenow abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Nicht gewerblich gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m Luftlinie vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit durch Prüfungszeugnis nachgewiesener Brauchbarkeitsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Rathenow im Vergleich
Rathenow liegt 12 € über dem Median der 23 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Rathenow Platz 18 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rathenow Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rathenow | – | 72 € | 180 € |
| Brandenburg an der Havel | 27 km | 72 € | 168 € |
| Stendal | 32 km | 84 € | 192 € |
| Nauen | 37 km | 45 € | 110 € |
| Neuruppin | 47 km | 70 € | 150 € |
| Werder (Havel) | 48 km | 42 € | 126 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rathenow
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rathenow für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rathenow 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rathenow einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Rathenow gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Rathenow anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rathenow innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen nach Überschreiten von 8 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Rathenow fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rathenow nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Rathenow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 17.10.2024, beschlossen am 16.10.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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