Hundesteuer Neuruppin 2026

In Neuruppin kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Für Hunde aus dem Tierheim gibt es auf Antrag die halbe Steuer.

Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Neuruppin

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund70 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund95 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 der Satzung: Rasseliste mit 20 Rassen (u. a. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dobermann, Old English Bulldog, Rottweiler) und deren Kreuzungen sowie nach der Hundehalterverordnung als gefährlich eingestufte Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neuruppin?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 245 € 2.450 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neuruppin: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Neuruppin an. Hund in Neuruppin anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neuruppin
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag halbjährlich zum 15.02. und 15.08. oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Neuruppin aufhalten, für anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl, Gl, B, aG oder H)
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts-, Katastrophen- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind, und Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken unentbehrlich sind, unterliegen nicht der Steuer
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 %: Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • 50 %: Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
  • 50 %: geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde
  • Ermäßigungen nur auf Antrag und nur für den ersten Hund

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste (seit 1.7.2024). Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (Erlaubnisvoraussetzung), mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5, § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Die Hundehalteverordnung vom 24.06.2024 (in Kraft 1.7.2024) hat die frühere zweigeteilte Liste (5 unwiderlegbar gefährliche Rassen mit Haltungsverbot, 13 widerlegbar gefährliche Rassen) und die 20/40-Regel abgeschafft; Hunde, die nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1 HundehV). Gefährlich ist ein Hund nur nach behördlicher Feststellung im Einzelfall (Ausbildung zu Schärfe, Biss, Hetzen/Reißen von Wild, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen; § 5 HundehV). Dann: Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Chip, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit/Führungszeugnis, berechtigtes Interesse, Haftpflichtversicherung), rote Plakette, Leinen- (max. 2 m) und Maulkorbzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 9), Zucht- und Handelsverbot (§ 13). Rückstufung nach frühestens 2 Jahren per Wesensprüfung (§ 10). § 25a Abs. 4 Nr. 5 OBG würde eine Rasseliste per Verordnung weiterhin erlauben, sie wird derzeit aber nicht genutzt.
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Landesweit Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 1 HundehV): Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und Menschenansammlungen; Sport- und Campingplätze; umfriedete/begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete); Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel; Zuwege, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. Maulkorbpflicht für alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3). Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, Badeanstalten/Badestellen (§ 4). Im Wald ganzjährig Leinenpflicht (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten per Verordnung erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV; außerhalb des Waldes zum Wildschutz auch nach § 22 Abs. 1 BbgJagdG).
Sachkunde
Chippflicht (ISO-Transponder) für alle Hunde ab 8 Wochen (§ 2 Abs. 1 HundehV) und Anzeigepflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer (§ 2 Abs. 2); Halsband/Geschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 3). Minderjährige dürfen nur einen Hund führen. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; Sachkundeprüfung nur für Halter gefährlicher Hunde (§ 7).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42), Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Brandenburg

Neuruppin im Vergleich

Neuruppin liegt 10 € über dem Median der 19 erfassten Städte in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Neuruppin auf Platz 14 von 19 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neuruppin Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neuruppin–70 €150 €
Oranienburg 34 km 50 € 130 €
Hennigsdorf 42 km 48 € 102 €
Hohen Neuendorf 42 km 54 € 114 €
Falkensee 45 km 60 € 168 €
Bernau bei Berlin 59 km 60 € 160 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neuruppin

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neuruppin für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neuruppin 150 € im Jahr: 70 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neuruppin einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neuruppin 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neuruppin anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neuruppin innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Neuruppin fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neuruppin nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag halbjährlich zum 15.02. und 15.08. oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) vom 20.10.2015 (Beschluss 12.10.2015, Amtsblatt vom 04.11.2015)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Oktober 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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