Hundesteuer Kassel 2026

In Kassel kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €.

Hunde aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“ sind bis zum Ende des auf die Übernahme folgenden Kalenderjahres steuerfrei.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr

Steuersätze in Kassel

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 210 €, drei Hunde 360 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“ Kassel: befreit bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • Auf 25 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen
  • 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten (laut Service-Seite auch SGB II und AsylbLG)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Kassel anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Kassel abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Kassel im Vergleich

Kassel liegt 3 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Kassel Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kassel–90 €210 €
Göttingen 39 km 132 € 372 €
Paderborn 68 km 72 € 180 €
Marburg 76 km 84 € 216 €
Detmold 81 km 97 € 216 €
Fulda 86 km 75 € 195 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel vom 14. Dezember 1998 in der Fassung der zweiten Änderung vom 4. Juni 2007
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. Juni 2007
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.