Hundesteuer Warburg 2026
Stand: Satzung vom 8. November 2022, geprüft am 4. Oktober 2026
In Warburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 125 €, zusammen 250 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 155 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Bei zwei Hunden gelten 125 € je Hund, ab drei Hunden 155 € je Hund jährlich.
Steuersätze in Warburg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 90 € |
| 2 Hunde | 125 € | 250 € |
| 3 oder mehr Hunde | 155 € | 465 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Warburg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtete oder ausgebildete, amtstierärztlich als bissig beurteilte, wiederholt bedrohlich anspringende oder unkontrolliert hetzende oder reißende Hunde); insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Alano sowie deren Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 937,50 € je Hund jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Warburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 250 € | 2.500 € |
| 3 Hunde | 465 € | 4.650 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
In Warburg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Warburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Nachwuchs innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Warburg an. Hund in Warburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Warburg
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit; Jahresvorauszahlung möglich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Warburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H oder GL), ausgenommen gefährliche Hunde
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, ausgenommen gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte und entsprechend verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, ausgenommen gefährliche Hunde
- 50 % für Empfänger von Leistungen nach § 7 SGB II, § 19 SGB XII oder §§ 1 oder 2 AsylbLG, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde
- Normaler Steuersatz für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW bei erfolgreicher Verhaltensprüfung und Sachkundebescheinigung, ab dem Monat nach vollständiger Vorlage der Nachweise
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Warburg im Vergleich
Warburg liegt 6 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Warburg Platz 82 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Warburg Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Warburg | – | 90 € | 250 € |
| Korbach | 31 km | 72 € | 180 € |
| Kassel | 31 km | 90 € | 210 € |
| Baunatal | 32 km | 88 € | 196 € |
| Höxter | 36 km | 87 € | 228 € |
| Hann. Münden | 36 km | 84 € | 216 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Warburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Warburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Warburg 250 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 125 €.
Gibt es in Warburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Warburg 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Warburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Warburg innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Nachwuchs innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Warburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Warburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit; Jahresvorauszahlung möglich.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Warburg vom 10.12.1998 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 08.11.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. November 2022
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden