Hundesteuer Warstein 2026

In Warstein richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 99,60 €, zusammen 199,20 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 117 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Sätze; für einen einzelnen Hund bleibt es bei 84 €.

Ab 1. Januar 2027 gilt eine neue Satzung mit geänderten Steuerbefreiungen bei unveränderten Steuersätzen.

Ein Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen199,20 €pro Jahr
Gefährlicher Hund672 €pro Jahr
Ab 1. Januar 202784 €ein Hund, beschlossen

Steuersätze in Warstein

Derzeit (seit 1. Januar 2017): Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde99,60 €199,20 €
3 oder mehr Hunde117 €351 € (bei 3)
Gefährlicher Hund672 €
Beschlossen: Hundesteuer pro Jahr ab 1. Januar 2027
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde99,60 €199,20 €
3 oder mehr Hunde117 €351 € (bei 3)
Gefährlicher Hund672 €

Wichtig: In Warstein gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Warstein vom 03.09.2026, Amtsblatt Nr. 10 vom 10.09.2026, Seiten 3 bis 8, Stand 3. September 2026.

Als gefährlich gilt: Hunde nach § 3 oder § 10 LHundG NRW gemäß § 2 der Satzung, einschließlich der dort genannten Rassen und ihrer Kreuzungen; bei zwei oder mehr solchen Hunden 792 € je Hund jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Warstein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 84 € 84 € 840 €
2 Hunde 199,20 € 199,20 € 1.992 €
3 Hunde 351 € 351 € 3.510 €
1 gefährlicher Hund 672 € 672 € 6.720 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Warstein zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Warstein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Warstein an. Hund in Warstein anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Warstein
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 84 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 84 €. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Warstein abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt in Warstein bis zu zwei Monate: bereits bei Ankunft gehaltene Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H); nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Warstein im Vergleich

Warstein liegt 12 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Warstein Platz 64 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Warstein Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Warstein–84 €199,20 €
Meschede 12 km 85 € 195 €
Brilon 16 km 78 € 180 €
Arnsberg 21 km 92,40 € 227,04 €
Soest 22 km 85,80 € 204 €
Geseke 24 km 84 € 204 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Warstein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Warstein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Warstein 199,20 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 99,60 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 199,20 €.

Gibt es in Warstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Warstein 672 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Warstein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Warstein innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Warstein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Warstein nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.

Ändert sich die Hundesteuer in Warstein 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Sätze; für einen einzelnen Hund bleibt es bei 84 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Warstein vom 18.12.1996, zuletzt geändert durch 5. Satzung vom 20.12.2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Dezember 2016
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Hundesteuersatzung der Stadt Warstein vom 03.09.2026, Amtsblatt Nr. 10 vom 10.09.2026, Seiten 3 bis 8 , Stand 3. September 2026

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