Hundesteuer Geseke 2026

In Geseke richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 102 €, zusammen 204 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 546 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.

Hunde aus dem Tierheim Lippstadt sind drei Jahre steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.

Ein Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr
Gefährlicher Hund546 €pro Jahr

Steuersätze in Geseke

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2017
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde102 €204 €
3 oder mehr Hunde120 €360 € (bei 3)
Gefährlicher Hund546 €

Wichtig: In Geseke gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: entsprechend gezüchtete oder ausgebildete Hunde, nach amtstierärztlichem Gutachten bissige Hunde, gefahrdrohend Menschen anspringende oder unkontrolliert Tiere hetzende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; ab zwei gefährlichen Hunden 900 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Geseke?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 204 € 2.040 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 546 € 5.460 €

In Geseke zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Geseke: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Geseke an. Hund in Geseke anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Geseke gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Lippstadt: drei Jahre ab Übernahme befreit, außer gefährliche Hunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07.; bei erstmaliger Festsetzung für zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Bescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Geseke abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Vorübergehender Aufenthalt bis zwei Monate für mitgebrachte, in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), außer gefährliche Hunde
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe, außer gefährliche Hunde
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl, außer gefährliche Hunde
  • Hunde aus dem Tierheim Lippstadt: drei Jahre ab Übernahme befreit, außer gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, außer gefährliche Hunde
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung, außer gefährliche Hunde
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt, außer gefährliche Hunde
  • 75 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Geseke im Vergleich

Geseke liegt 12 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Geseke Platz 64 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Geseke Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Geseke–84 €204 €
Lippstadt 12 km 84 € 204 €
Delbrück 14 km 48 € 120 €
Paderborn 19 km 72 € 180 €
Rietberg 19 km 60 € 180 €
Warstein 24 km 84 € 199,20 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Geseke

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Geseke für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Geseke 204 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 102 €.

Gibt es in Geseke einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Geseke 546 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Geseke anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Geseke innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Geseke befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Geseke gilt: Hunde aus dem Tierheim Lippstadt: drei Jahre ab Übernahme befreit, außer gefährliche Hunde.

Wann ist die Hundesteuer in Geseke fällig?

Die Hundesteuersatzung von Geseke nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07.; bei erstmaliger Festsetzung für zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Bescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Geseke vom 20.12.1996, Vollversion mit 3. Änderungssatzung vom 19.12.2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Dezember 2016
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden