Hundesteuer Rietberg 2026
Stand: Satzung vom 1. Januar 2026, geprüft am 1. Oktober 2026
In Rietberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen kosten 300 € für einen, 450 € je Hund bei zwei und 600 € je Hund ab drei.
Steuersätze in Rietberg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 60 € |
| 2 Hunde | 90 € | 180 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 300 € |
Wichtig: In Rietberg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2 bis 4: gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Bullmastiff, Mastiff); 300 € bei einem, 450 € je Hund bei zwei, 600 € je Hund bei drei oder mehr
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rietberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 300 € | 3.000 € |
In Rietberg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rietberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Rietberg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rietberg
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBl, aG oder H dienen, nur für einen Hund
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Betriebe mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Rietberg im Vergleich
Rietberg liegt 36,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Rietberg Platz 10 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Rietberg Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rietberg | – | 60 € | 180 € |
| Delbrück | 10 km | 48 € | 120 € |
| Rheda-Wiedenbrück | 11 km | 55 € | 122 € |
| Gütersloh | 12 km | 120 € | 280 € |
| Lippstadt | 16 km | 84 € | 204 € |
| Oelde | 19 km | 70 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rietberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rietberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rietberg 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.
Gibt es in Rietberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rietberg 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rietberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rietberg innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Rietberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rietberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg vom 01.01.2026 (Amtsblatt Nr. 67/2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Januar 2026
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden