Hundesteuer Verl 2026

In Verl richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 30 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 45 €, zusammen 90 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 60 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 45 € jährlich, ab drei Hunden jeder 60 €.

Ein Hund30 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen90 €pro Jahr

Steuersätze in Verl

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund30 €30 €
2 Hunde45 €90 €
3 oder mehr Hunde60 €180 € (bei 3)
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Wichtig: In Verl gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Verl?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 30 € 300 €
2 Hunde 90 € 900 €
3 Hunde 180 € 1.800 €

In Verl zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Verl: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Verl an. Hund in Verl anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Verl
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 30 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides; danach vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrags.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Verl abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die andernorts in Deutschland versteuert oder steuerbefreit sind
  • Vorübergehend in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde bei ordnungsgemäßer Buchführung
  • Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden bei überwiegend öffentlich getragenen Unterhaltungskosten
  • Hunde der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Stationierungsstreitkräfte
  • Hunde im Eigentum von DRK, Arbeitersamariterbund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke
  • Hunde öffentlich bestellten Wachpersonals für Wachzwecke
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern sowie bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl
  • Blindenführhunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Herdenbewachung in benötigter Anzahl
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für deren Berufsarbeit
  • Selbstgezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
  • 50 % für höchstens zwei Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • 50 % für eingesetzte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für einen Hund bei laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder einkommensmäßiger Gleichstellung
  • Zwingersteuer: 45 € je eingetragenem Zwinger bei mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter einer Hündin; entfällt nach zwei Kalenderjahren ohne Zucht
  • Hundehändler mit angemeldetem Gewerbe: zwei Hunde zu je 45 €; weitere gewerblich gehaltene Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Verl im Vergleich

Verl liegt 66 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen steht Verl auf Platz 1 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Verl Platz 4 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Verl–30 €90 €
Gütersloh 10 km 120 € 280 €
Rietberg 10 km 60 € 180 €
Schloß Holte-Stukenbrock 11 km 50 € 140 €
Delbrück 14 km 48 € 120 €
Rheda-Wiedenbrück 15 km 55 € 122 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Verl

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Verl für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Verl 90 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 45 €.

Gibt es in Verl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Verl gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Verl anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Verl innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Verl fällig?

Die Hundesteuersatzung von Verl nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides; danach vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrags.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Verl vom 08.10.1991, Lesefassung mit 1. Änderungssatzung vom 18.02.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Februar 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden