Hundesteuer Schloß Holte-Stukenbrock 2026

In Schloß Holte-Stukenbrock richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 50 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 70 €, zusammen 140 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 90 €.

Für einen Hund aus einem Tierheim beginnt die Steuerpflicht erst nach einem Jahr.

Ein Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr

Steuersätze in Schloß Holte-Stukenbrock

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund50 €50 €
2 Hunde70 €140 €
3 oder mehr Hunde90 €270 € (bei 3)
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Wichtig: In Schloß Holte-Stukenbrock gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schloß Holte-Stukenbrock?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 140 € 1.400 €
3 Hunde 270 € 2.700 €

In Schloß Holte-Stukenbrock zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schloß Holte-Stukenbrock: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock an. Hund in Schloß Holte-Stukenbrock anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schloß Holte-Stukenbrock gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren anerkannten Einrichtung: Steuerpflicht beginnt erst nach einem Jahr
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schloß Holte-Stukenbrock abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren anerkannten Einrichtung: Steuerpflicht beginnt erst nach einem Jahr
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Schloß Holte-Stukenbrock aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für einen geprüften Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • 50 % für einen zertifizierten Therapiehund mit ausgebildetem Therapiehundeführer
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehenden

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Schloß Holte-Stukenbrock im Vergleich

Schloß Holte-Stukenbrock liegt 46,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Schloß Holte-Stukenbrock Platz 4 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schloß Holte-Stukenbrock Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schloß Holte-Stukenbrock–50 €140 €
Lage 13 km 75 € 188 €
Bielefeld 15 km 144 € 312 €
Detmold 15 km 97 € 216 €
Delbrück 18 km 48 € 120 €
Gütersloh 19 km 120 € 280 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schloß Holte-Stukenbrock für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schloß Holte-Stukenbrock 140 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 70 €.

Gibt es in Schloß Holte-Stukenbrock einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Schloß Holte-Stukenbrock gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Schloß Holte-Stukenbrock anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schloß Holte-Stukenbrock innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schloß Holte-Stukenbrock befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schloß Holte-Stukenbrock gilt: Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren anerkannten Einrichtung: Steuerpflicht beginnt erst nach einem Jahr.

Wann ist die Hundesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schloß Holte-Stukenbrock nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 15.11.2001 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.07.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Juli 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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