Hundesteuer Lage 2026

In Lage richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 94 €, zusammen 188 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 117 €. Für einen gefährlichen Hund werden 608 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 83 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 83 € für einen Hund und 103 € bzw. 129 € je Hund bei zwei bzw. drei oder mehr Hunden (gefährliche Hunde 669 € bzw. 801 € je Hund ab zwei). Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim sind zwölf Monate steuerfrei, nach mehr als einem Jahr im Tierheim oder bei Behinderung unbefristet.

Ein Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen188 €pro Jahr
Gefährlicher Hund608 €pro Jahr
Ab 1. Januar 202783 €ein Hund, vom Stadtrat beschlossen

Steuersätze in Lage

Derzeit (seit 1. Januar 2023): Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund75 €75 €
2 Hunde94 €188 €
3 oder mehr Hunde117 €351 € (bei 3)
Gefährlicher Hund608 €
Beschlossen: Hundesteuer pro Jahr ab 1. Januar 2027
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund83 €83 €
2 Hunde103 €206 €
3 oder mehr Hunde129 €387 € (bei 3)
Gefährlicher Hund669 €

Wichtig: In Lage gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Rat der Stadt Lage 14.07.2026, TOP Ö 12: 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung (Vorlage BV-101/2026), mehrheitlich beschlossen, Stand 14. Juli 2026.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: gefährliche Hunde nach Zucht, Ausbildung oder Verhalten, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; 608 € bei einem, 728 € je Hund bei zwei oder mehr; Regelsatz nach bestandener Verhaltensprüfung beim Kreisveterinär möglich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lage?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 75 € 83 € 830 €
2 Hunde 188 € 206 € 2.060 €
3 Hunde 351 € 387 € 3.870 €
1 gefährlicher Hund 608 € 669 € 6.690 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Lage zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lage: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lage an. Hund in Lage anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Lage gilt:
    • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim (Erlaubnis nach § 11 TierSchG): 12 Monate befreit; unbefristet für Hunde, die länger als ein Jahr im Tierheim waren, und für behinderte Hunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 75 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 83 €. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lage abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim (Erlaubnis nach § 11 TierSchG): 12 Monate befreit; unbefristet für Hunde, die länger als ein Jahr im Tierheim waren, und für behinderte Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Lage im Vergleich

Lage liegt 21,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Lage auf Platz 30 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Lage Platz 128 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lage–75 €188 €
Lemgo 8 km 50 € 140 €
Detmold 9 km 97 € 216 €
Bad Salzuflen 11 km 74,80 € 176 €
Schloß Holte-Stukenbrock 13 km 50 € 140 €
Herford 16 km 80 € 190 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lage

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lage für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lage 188 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 94 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 206 €.

Gibt es in Lage einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lage 608 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 669 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lage anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lage innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Lage befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lage gilt: Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim (Erlaubnis nach § 11 TierSchG): 12 Monate befreit; unbefristet für Hunde, die länger als ein Jahr im Tierheim waren, und für behinderte Hunde.

Wann ist die Hundesteuer in Lage fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lage nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Ändert sich die Hundesteuer in Lage 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 83 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Lage vom 22.05.2017, geändert durch Ratsbeschluss vom 20.10.2022 (Satzung vom 03.11.2022, in Kraft 01.01.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. November 2022
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Rat der Stadt Lage 14.07.2026, TOP Ö 12: 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung (Vorlage BV-101/2026), mehrheitlich beschlossen , Stand 14. Juli 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden