Hundesteuer Bad Salzuflen 2026
In Bad Salzuflen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 74,80 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 88 €, zusammen 176 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 101,20 €. Für einen gefährlichen Hund werden 712,80 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde aus einem Tierheim in Bad Salzuflen sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden gilt ein Satz von 891 € je Hund.
Steuersätze in Bad Salzuflen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 74,80 € | 74,80 € |
| 2 Hunde | 88 € | 176 € |
| 3 oder mehr Hunde | 101,20 € | 303,60 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 712,80 € |
Wichtig: In Bad Salzuflen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: gezüchtete/ausgebildete scharfe Hunde, vom Amtstierarzt als gefährlich begutachtete, gefährlich anspringende oder hetzende Hunde, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; 712,80 € für einen, je 891,00 € bei zwei oder mehr; Regelsatz nach bestandener Verhaltensprüfung beim Kreisveterinär
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder befreit
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde aus einem Tierheim mit Sitz in Bad Salzuflen: 1 Jahr befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde (nicht für gefährliche Hunde)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bad Salzuflen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bad Salzuflen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich am 15.02. und 15.08.; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Bad Salzuflen im Vergleich
Bad Salzuflen liegt 33,20 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Bad Salzuflen auf Platz 20 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Salzuflen | – | 74,80 € | 176 € |
| Herford | 6 km | 80 € | 190 € |
| Bad Oeynhausen | 14 km | 74 € | 182 € |
| Bielefeld | 16 km | 144 € | 312 € |
| Detmold | 19 km | 97 € | 216 € |
| Minden | 25 km | 102 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen vom 12.12.2024, gültig ab 1.1.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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