Hundesteuer Lemgo 2026

In Lemgo richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 50 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 70 €, zusammen 140 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2009. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 70 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 70 € für einen Hund, 85 € je Hund bei zwei und 100 € je Hund ab drei Hunden; ein gefährlicher Hund kostet dann 600 €.

Ein Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr
Gefährlicher Hund540 €pro Jahr
Ab 1. Januar 202770 €ein Hund, vom Stadtrat beschlossen

Steuersätze in Lemgo

Derzeit (seit 1. Januar 2009): Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund50 €50 €
2 Hunde70 €140 €
3 oder mehr Hunde80 €240 € (bei 3)
Gefährlicher Hund540 €
Beschlossen: Hundesteuer pro Jahr ab 1. Januar 2027
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund70 €70 €
2 Hunde85 €170 €
3 oder mehr Hunde100 €300 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Lemgo gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Beschluss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo vom 13.07.2026: Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2027 (Vorlage 111/2026), Stand 13. Juli 2026.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lemgo?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 50 € 70 € 700 €
2 Hunde 140 € 170 € 1.700 €
3 Hunde 240 € 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 540 € 600 € 6.000 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Lemgo zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lemgo: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lemgo an. Hund in Lemgo anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Lemgo gilt:
    • Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz im Kreis Lippe oder mit Kooperationsvertrag mit der Stadt: 12 Monate befreit (auf Antrag, nicht für den Vorbesitzer)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 50 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 70 €. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrags.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lemgo abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lemgo aufhalten, für Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind
  • Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz im Kreis Lippe oder mit Kooperationsvertrag mit der Stadt: 12 Monate befreit (auf Antrag, nicht für den Vorbesitzer)
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde; Befreiung von der erhöhten Steuer auf Antrag nach bestandener Verhaltensprüfung vor einem amtlichen Tierarzt

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Lemgo im Vergleich

Lemgo liegt 46,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Lemgo Platz 4 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Lemgo Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lemgo–50 €140 €
Lage 8 km 75 € 188 €
Detmold 10 km 97 € 216 €
Bad Salzuflen 13 km 74,80 € 176 €
Herford 18 km 80 € 190 €
Bad Oeynhausen 21 km 74 € 182 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lemgo

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lemgo für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lemgo 140 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 70 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 170 €.

Gibt es in Lemgo einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lemgo 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 600 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lemgo anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lemgo innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Lemgo befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lemgo gilt: Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz im Kreis Lippe oder mit Kooperationsvertrag mit der Stadt: 12 Monate befreit (auf Antrag, nicht für den Vorbesitzer).

Wann ist die Hundesteuer in Lemgo fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lemgo nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrags.

Ändert sich die Hundesteuer in Lemgo 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 70 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 31.10.1997, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 21.12.2010 (Kreisblatt Lippe vom 27.12.2010)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2010
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Beschluss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo vom 13.07.2026: Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2027 (Vorlage 111/2026) , Stand 13. Juli 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden