Hundesteuer Löhne 2026

In Löhne richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 102 €. Für einen gefährlichen Hund werden 624 € fällig.

Löhne gibt keine Hundesteuermarken aus; Hunde aus dem Tierheim Eichenhof in Vlotho sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.

Ein Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund624 €pro Jahr

Steuersätze in Löhne

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund78 €78 €
2 Hunde90 €180 €
3 oder mehr Hunde102 €306 € (bei 3)
Gefährlicher Hund624 €

Wichtig: In Löhne gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Löhne?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 306 € 3.060 €
1 gefährlicher Hund 624 € 6.240 €

In Löhne zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Löhne: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Löhne an. Hund in Löhne anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Löhne gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Löhne gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Eichenhof (Vlotho) des Tierschutzvereins Vlotho u. U. e. V.: ein Jahr befreit (auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel des Jahresbetrags); Jahreszahlung auf Antrag bis 30. September des Vorjahres.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Löhne abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen (auf Antrag)
  • Hunde aus dem Tierheim Eichenhof (Vlotho) des Tierschutzvereins Vlotho u. U. e. V.: ein Jahr befreit (auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde)
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem unabhängigen Leistungsrichter, Nachweis spätestens alle zwei Jahre; auf Antrag)
  • Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist

Ermäßigt wird

  • 50 % für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem SGB II erhalten, und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde
  • Listenhunde mit bestandener Verhaltensprüfung zahlen den doppelten normalen Satz statt des Satzes für gefährliche Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Löhne im Vergleich

Löhne liegt 18,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Löhne Platz 31 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Löhne Platz 135 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Löhne–78 €180 €
Bünde 7 km 60 € 150 €
Bad Oeynhausen 8 km 74 € 182 €
Herford 8 km 80 € 190 €
Bad Salzuflen 12 km 74,80 € 176 €
Lübbecke 14 km 52 € 128 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Löhne

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Löhne für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Löhne 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.

Gibt es in Löhne einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Löhne 624 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Löhne anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Löhne innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Löhne befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Löhne gilt: Hunde aus dem Tierheim Eichenhof (Vlotho) des Tierschutzvereins Vlotho u. U. e. V.: ein Jahr befreit (auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde).

Wann ist die Hundesteuer in Löhne fällig?

Die Hundesteuersatzung von Löhne nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel des Jahresbetrags); Jahreszahlung auf Antrag bis 30. September des Vorjahres.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Löhne vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss 17.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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