Hundesteuer Lübbecke 2026

In Lübbecke richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 52 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 64 €, zusammen 128 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 76 €. Für einen gefährlichen Hund werden 520 € fällig.

Hunde aus dem Tierheim Lübbecke sind im ersten Jahr steuerfrei; eine Hundesteuermarke gibt es nicht.

Ein Hund52 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen128 €pro Jahr
Gefährlicher Hund520 €pro Jahr

Steuersätze in Lübbecke

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund52 €52 €
2 Hunde64 €128 €
3 oder mehr Hunde76 €228 € (bei 3)
Gefährlicher Hund520 €

Wichtig: In Lübbecke gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung, insbesondere 14 gelistete Rassen (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Alano, Rottweiler) und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lübbecke?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 52 € 520 €
2 Hunde 128 € 1.280 €
3 Hunde 228 € 2.280 €
1 gefährlicher Hund 520 € 5.200 €

In Lübbecke zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lübbecke: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lübbecke an. Hund in Lübbecke anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Lübbecke gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Lübbecke gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Lübbecke: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 52 € im Jahr.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lübbecke abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Hunde aus dem Tierheim Lübbecke: 1 Jahr befreit
  • Hunde, die vorübergehend in Tierheimen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lübbecke aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Lübbecke im Vergleich

Lübbecke liegt 44,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Lübbecke auf Platz 6 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Lübbecke auf Platz 38 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lübbecke–52 €128 €
Bünde 12 km 60 € 150 €
Löhne 14 km 78 € 180 €
Bad Oeynhausen 17 km 74 € 182 €
Minden 20 km 102 € 240 €
Herford 21 km 80 € 190 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lübbecke

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lübbecke für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lübbecke 128 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 64 €.

Gibt es in Lübbecke einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lübbecke 520 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 52 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lübbecke anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lübbecke innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Lübbecke befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lübbecke gilt: Hunde aus dem Tierheim Lübbecke: 1 Jahr befreit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Lübbecke vom 16.12.2004, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 24.10.2022 (Amtsblatt Nr. 2 vom 04.11.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Oktober 2022
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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