Hundesteuer Minden 2026
In Minden richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 102 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde, die direkt aus dem Tierheim Minden kommen, sind in den ersten zwölf Monaten steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).
Steuersätze in Minden
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 102 € | 102 € |
| 2 Hunde | 120 € | 240 € |
| 3 oder mehr Hunde | 156 € | 468 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Minden gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2, § 3: Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW, Hunde nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW mit amtstierärztlich festgestellter Gefährlichkeit sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW; 600 € bei einem Hund, je 700 € bei zwei, je 800 € bei drei oder mehr Hunden
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit für Hunde in Tierheimen von Tierschutzvereinen
- Hunde zur Hilfe und zum Schutz hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H, GL, TBL)
- Assistenzhunde nach § 12e BGG
- Blindenführhunde
- Hunde an Bord von Binnenschiffen
- Herdengebrauchshunde
- Diensthunde von Behörden und Hilfsorganisationen
- Hunde aus dem Tierheim Minden: erste 12 Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde im Bewachungsgewerbe
- 50 % für geprüfte Rettungs-, Katastrophen- und Sanitätshunde
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Empfänger von SGB II/XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und Inhaber des Weser-Werre-Tickets, nur bei einem Hund
- Keine Befreiung/Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Minden anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Minden abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus möglich
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Minden im Vergleich
Minden liegt 6 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Minden Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Minden | – | 102 € | 240 € |
| Bad Oeynhausen | 12 km | 74 € | 182 € |
| Herford | 25 km | 80 € | 190 € |
| Bad Salzuflen | 25 km | 74,80 € | 176 € |
| Hameln | 36 km | 132 € | 336 € |
| Detmold | 39 km | 97 € | 216 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Minden vom 09.12.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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