Hundesteuer Petershagen 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2015, geprüft am 4. Oktober 2026
In Petershagen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 70 €, zusammen 140 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 80 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Hunde aus dem Tierheim Minden sind auf Antrag für die ersten zwölf Monate steuerfrei.
Steuersätze in Petershagen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 60 € |
| 2 Hunde | 70 € | 140 € |
| 3 oder mehr Hunde | 80 € | 240 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Petershagen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Petershagen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
In Petershagen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Petershagen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Petershagen an. Hund in Petershagen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Petershagen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Minden: auf Antrag für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuerpflicht befreit
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrags; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Petershagen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
- Hunde aus dem Tierheim Minden: auf Antrag für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuerpflicht befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag und nur für einen Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Petershagen im Vergleich
Petershagen liegt 36 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Petershagen Platz 14 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Petershagen Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Petershagen | – | 60 € | 140 € |
| Minden | 11 km | 102 € | 240 € |
| Porta Westfalica | 17 km | 66 € | 158 € |
| Stadthagen | 17 km | 66 € | 186 € |
| Bad Oeynhausen | 22 km | 74 € | 182 € |
| Rinteln | 23 km | 90 € | 270 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Petershagen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Petershagen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Petershagen 140 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 70 €.
Gibt es in Petershagen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Petershagen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Petershagen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Petershagen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Petershagen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Petershagen gilt: Hunde aus dem Tierheim Minden: auf Antrag für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuerpflicht befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Petershagen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Petershagen nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrags; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Petershagen vom 16.12.1997 in der Fassung der Änderung vom 18.12.2015
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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