Hundesteuer Porta Westfalica 2026

In Porta Westfalica kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 92 €. Für einen gefährlichen Hund werden 330 € fällig.

Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden sind 24 Monate steuerfrei. Gefährliche Hunde kosten 330 € für den ersten, 460 € für den zweiten und 590 € für jeden weiteren.

Erster Hund66 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen158 €pro Jahr
Gefährlicher Hund330 €pro Jahr

Steuersätze in Porta Westfalica

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund66 €
Zweiter Hund92 €
Jeder weitere Hund118 €
Gefährlicher Hund330 €

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 3: Hunde mit Zucht auf Angriffslust oder Schärfe bzw. Ausbildung zum Nachteil des Menschen, bissige Hunde, Hunde, die Menschen gefahrdrohend angesprungen oder Tiere gehetzt oder gerissen haben, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Alauntbull, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; 330 € für den ersten, 460 € für den zweiten, 590 € für jeden weiteren

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Porta Westfalica?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 66 € 660 €
2 Hunde 158 € 1.580 €
3 Hunde 276 € 2.760 €
1 gefährlicher Hund 330 € 3.300 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Porta Westfalica: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Porta Westfalica an. Hund in Porta Westfalica anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Porta Westfalica gilt:
    • Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden: 24 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Mai und 15. November.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Porta Westfalica abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden: 24 Monate befreit
  • Befreiungen nach § 3 Abs. 3 (Binnenschiff, Herde, Tierheim) gelten nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • Ermäßigung um ein Viertel des Steuersatzes für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Porta Westfalica im Vergleich

Porta Westfalica liegt 30,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Porta Westfalica auf Platz 16 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Porta Westfalica Platz 93 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Porta Westfalica–66 €158 €
Minden 7 km 102 € 240 €
Bad Oeynhausen 8 km 74 € 182 €
Löhne 16 km 78 € 180 €
Bad Salzuflen 20 km 74,80 € 176 €
Herford 21 km 80 € 190 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Porta Westfalica

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Porta Westfalica für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Porta Westfalica 158 € im Jahr: 66 € für den ersten und 92 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Porta Westfalica einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Porta Westfalica 330 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Porta Westfalica anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Porta Westfalica innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Porta Westfalica befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Porta Westfalica gilt: Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden: 24 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Porta Westfalica fällig?

Die Hundesteuersatzung von Porta Westfalica nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Mai und 15. November.

Quelle

Dokument
Satzung über die Hundesteuer in der Stadt Porta Westfalica vom 19.11.2001 in der Fassung der 2. Änderung vom 30.09.2019 (in Kraft 01.01.2020)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Oktober 2019
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden