Hundesteuer Porta Westfalica 2026
Stand: Satzung vom 1. Oktober 2019, geprüft am 1. Oktober 2026
In Porta Westfalica kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 92 €. Für einen gefährlichen Hund werden 330 € fällig.
Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden sind 24 Monate steuerfrei. Gefährliche Hunde kosten 330 € für den ersten, 460 € für den zweiten und 590 € für jeden weiteren.
Steuersätze in Porta Westfalica
| Erster Hund | 66 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 92 € |
| Jeder weitere Hund | 118 € |
| Gefährlicher Hund | 330 € |
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 3: Hunde mit Zucht auf Angriffslust oder Schärfe bzw. Ausbildung zum Nachteil des Menschen, bissige Hunde, Hunde, die Menschen gefahrdrohend angesprungen oder Tiere gehetzt oder gerissen haben, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Alauntbull, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; 330 € für den ersten, 460 € für den zweiten, 590 € für jeden weiteren
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Porta Westfalica?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 66 € | 660 € |
| 2 Hunde | 158 € | 1.580 € |
| 3 Hunde | 276 € | 2.760 € |
| 1 gefährlicher Hund | 330 € | 3.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Porta Westfalica: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Porta Westfalica an. Hund in Porta Westfalica anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Porta Westfalica gilt:
- Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden: 24 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Mai und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Porta Westfalica abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden: 24 Monate befreit
- Befreiungen nach § 3 Abs. 3 (Binnenschiff, Herde, Tierheim) gelten nicht für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- Ermäßigung um ein Viertel des Steuersatzes für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Porta Westfalica im Vergleich
Porta Westfalica liegt 30,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Porta Westfalica auf Platz 16 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Porta Westfalica Platz 93 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Porta Westfalica | – | 66 € | 158 € |
| Minden | 7 km | 102 € | 240 € |
| Bad Oeynhausen | 8 km | 74 € | 182 € |
| Löhne | 16 km | 78 € | 180 € |
| Bad Salzuflen | 20 km | 74,80 € | 176 € |
| Herford | 21 km | 80 € | 190 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Porta Westfalica
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Porta Westfalica für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Porta Westfalica 158 € im Jahr: 66 € für den ersten und 92 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Porta Westfalica einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Porta Westfalica 330 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Porta Westfalica anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Porta Westfalica innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Porta Westfalica befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Porta Westfalica gilt: Hunde aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden: 24 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Porta Westfalica fällig?
Die Hundesteuersatzung von Porta Westfalica nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Mai und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Hundesteuer in der Stadt Porta Westfalica vom 19.11.2001 in der Fassung der 2. Änderung vom 30.09.2019 (in Kraft 01.01.2020)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Oktober 2019
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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