Hundesteuer Rinteln 2026
Stand: Satzung vom 15. September 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Rinteln kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Für jeden weiteren gefährlichen Hund fallen jährlich 550 € an.
Steuersätze in Rinteln
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 360 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Behördlich festgestellte gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit § 7 NHundG; jeder weitere gefährliche Hund 550 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rinteln?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 630 € | 6.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rinteln: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Rinteln an. Hund in Rinteln anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rinteln
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmaliger Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rinteln abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerfrei gehaltene Hunde
- Öffentlich finanzierte Diensthunde staatlicher und kommunaler Einrichtungen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
- Diensthunde nach Dienstende
- Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen, insbesondere Assistenzhunde nach § 12e BGG
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
- Bei unbilliger Härte auf Antrag abweichende Festsetzung oder vollständiger beziehungsweise teilweiser Erlass
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Rinteln im Vergleich
Rinteln liegt 9 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Rinteln Platz 59 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rinteln Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rinteln | – | 90 € | 270 € |
| Hessisch Oldendorf | 12 km | 92 € | 192 € |
| Porta Westfalica | 12 km | 66 € | 158 € |
| Minden | 16 km | 102 € | 240 € |
| Stadthagen | 17 km | 66 € | 186 € |
| Bad Oeynhausen | 19 km | 74 € | 182 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rinteln
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rinteln für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rinteln 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rinteln einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rinteln 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rinteln anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rinteln innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Rinteln fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rinteln nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmaliger Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln vom 29.09.1999, Fassung nach der 4. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 31.08.2023, ausgefertigt 15.09.2023), Stand 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. September 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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