Hundesteuer Paderborn 2026

In Paderborn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2003.

Seit 2025 gibt die Stadt keine Hundesteuermarken mehr aus.

Ein Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Paderborn

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2003
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund72 €72 €
2 Hunde90 €180 €
3 oder mehr Hunde108 €324 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Paderborn gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (600 €); Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW: 300 €

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H
  • Ein Assistenzhund i. S. d. § 12e BGG
  • Ein zertifizierter Hund im Rettungs- und Katastrophendienst (bis Ablauf des Zertifikats)
  • Hunde aus einem Paderborner Tierheim (mehr als 2 Monate dort): 12 Monate befreit; unbefristet für Hunde, die länger als ein Jahr im Tierheim waren, und für behinderte Hunde
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und den Hund anderswo versteuern

Ermäßigt wird

  • Steuer auf 25 % ermäßigt für einen Hund von Beziehern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (oder einkommensmäßig Gleichgestellten)
  • 25 % Ermäßigung für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung nach VDH-Richtlinien (nicht für Hunde nach §§ 3, 10 LHundG NRW)
  • 50 % Ermäßigung für Hunde nach § 3 LHundG NRW bei Sachkundenachweis und bestandener Verhaltensprüfung; Hunde nach § 10 LHundG NRW zahlen bei gleichen Nachweisen den Normalsatz

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Paderborn anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Paderborn abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 1. Juli)
  • Paderborn gibt keine Hundesteuermarke aus.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Paderborn im Vergleich

Paderborn liegt 36 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Paderborn Platz 13 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Paderborn–72 €180 €
Detmold 25 km 97 € 216 €
Lippstadt 29 km 84 € 204 €
Gütersloh 34 km 120 € 280 €
Bielefeld 37 km 144 € 312 €
Bad Salzuflen 41 km 74,80 € 176 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.12.2024 (Ratsbeschluss 14.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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