Hundesteuer Wetzlar 2026
In Wetzlar kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Hunde, die erstmals aus einem Tierheim in Wetzlar übernommen werden, sind bis zum Ende des sechsten auf die Übernahme folgenden Kalendermonats steuerfrei.
Steuersätze in Wetzlar
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | 360 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 144 €, drei Hunde 252 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3, 4: Hunde der Rassen/Gruppen und Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 S. 1 HundeVO Hessen vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind; 360 € je gefährlichem Hund; keine Steuervergünstigung außer Tierheim-Befreiung
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde erstmalig aus einem Tierheim im Stadtgebiet: bis Ende des sechsten Kalendermonats nach Erwerb befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei bewohnten Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- Steuer auf 10 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- Ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Wetzlar anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Wetzlar abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 15. August (erstmalig einen Monat nach Bescheid); abweichende Fälligkeiten auf Antrag
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Wetzlar im Vergleich
Wetzlar liegt 27 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Wetzlar Platz 6 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wetzlar | – | 60 € | 144 € |
| Gießen | 13 km | 84 € | 204 € |
| Marburg | 34 km | 84 € | 216 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 37 km | 84 € | 216 € |
| Siegen | 49 km | 108 € | 240 € |
| Frankfurt am Main | 51 km | 102 € | 204 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 09.12.1998, Stand: 2. Änderungssatzung vom 19.11.2012 (in Kraft 01.01.2013)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. November 2012
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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