Hundesteuer Hattersheim am Main 2026
Stand: Satzung vom 16. Januar 2014, geprüft am 1. Oktober 2026
In Hattersheim am Main kostet der erste Hund 93 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 135 €. Für einen gefährlichen Hund werden 450 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.
Hunde aus einem Tierheim in Hattersheim sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei.
Steuersätze in Hattersheim am Main
| Erster Hund | 93 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 135 € |
| Jeder weitere Hund | 135 € |
| Gefährlicher Hund | 450 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO (§ 5 Abs. 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hattersheim am Main?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 93 € | 930 € |
| 2 Hunde | 228 € | 2.280 € |
| 3 Hunde | 363 € | 3.630 € |
| 1 gefährlicher Hund | 450 € | 4.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hattersheim am Main: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hattersheim am Main an. Hund in Hattersheim am Main anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Hattersheim am Main gilt:
- Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 93 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hattersheim am Main abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Hattersheim am Main im Vergleich
Hattersheim am Main liegt 3 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen steht Hattersheim am Main auf Platz 27 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hattersheim am Main Platz 223 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hattersheim am Main | – | 93 € | 228 € |
| Hofheim am Taunus | 3 km | 120 € | 240 € |
| Kelkheim (Taunus) | 7 km | 96 € | 192 € |
| Rüsselsheim am Main | 10 km | 96 € | 264 € |
| Mörfelden-Walldorf | 12 km | 86 € | 185 € |
| Frankfurt am Main | 15 km | 102 € | 204 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hattersheim am Main
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hattersheim am Main für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hattersheim am Main 228 € im Jahr: 93 € für den ersten und 135 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hattersheim am Main einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hattersheim am Main 450 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 93 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Hattersheim am Main anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hattersheim am Main innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Hattersheim am Main befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Hattersheim am Main gilt: Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Hattersheim am Main fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hattersheim am Main nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hattersheim am Main vom 16.01.2014 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 07.11.2013)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Januar 2014
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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