Hundesteuer Rüsselsheim am Main 2026

In Rüsselsheim am Main kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 24. Juni 2022.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen264 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Rüsselsheim am Main

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 24. Juni 2022
Erster Hund96 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 264 €, drei Hunde 432 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3 bis 5: 600 € je gefährlichem Hund; gefährlich sind Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (und Kreuzungen) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO; Bestandsschutz (Normalsatz) für am 01.01.2022 angemeldete Hunde mit bestandener Wesensprüfung und für bis 31.12.2022 aus dem Tierheim übernommene Hunde mit Wesensprüfung

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Je ein Hund pro haushaltsangehöriger Person, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Rettungshunde
  • 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleich-/höherwertiger Prüfung (jeweils zwei Jahre; nach viermaliger Gewährung für die Dauer der Haltung)
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Rüsselsheim am Main anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Rüsselsheim am Main abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides); auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Rüsselsheim am Main im Vergleich

Rüsselsheim am Main liegt 9 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Rüsselsheim am Main Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rüsselsheim am Main–96 €264 €
Mainz 10 km 186 € 402 €
Wiesbaden 16 km 180 € 360 €
Darmstadt 22 km 120 € 276 €
Frankfurt am Main 23 km 102 € 204 €
Offenbach am Main 28 km 90 € 270 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rüsselsheim, Änderungen vom 02.06.2022 (veröffentlicht am 23.06.2022, in Kraft getreten am 24.06.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. Juni 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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