Hundesteuer Rüsselsheim am Main 2026
In Rüsselsheim am Main kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 24. Juni 2022.
Steuersätze in Rüsselsheim am Main
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 264 €, drei Hunde 432 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3 bis 5: 600 € je gefährlichem Hund; gefährlich sind Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (und Kreuzungen) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO; Bestandsschutz (Normalsatz) für am 01.01.2022 angemeldete Hunde mit bestandener Wesensprüfung und für bis 31.12.2022 aus dem Tierheim übernommene Hunde mit Wesensprüfung
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Je ein Hund pro haushaltsangehöriger Person, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Rettungshunde
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleich-/höherwertiger Prüfung (jeweils zwei Jahre; nach viermaliger Gewährung für die Dauer der Haltung)
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Rüsselsheim am Main anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Rüsselsheim am Main abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juli (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides); auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Rüsselsheim am Main im Vergleich
Rüsselsheim am Main liegt 9 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Rüsselsheim am Main Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rüsselsheim am Main | – | 96 € | 264 € |
| Mainz | 10 km | 186 € | 402 € |
| Wiesbaden | 16 km | 180 € | 360 € |
| Darmstadt | 22 km | 120 € | 276 € |
| Frankfurt am Main | 23 km | 102 € | 204 € |
| Offenbach am Main | 28 km | 90 € | 270 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rüsselsheim, Änderungen vom 02.06.2022 (veröffentlicht am 23.06.2022, in Kraft getreten am 24.06.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Juni 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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