Hundesteuer Mainz 2026
In Mainz kostet der erste Hund 186 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. März 2012.
Steuersätze in Mainz
| Erster Hund | 186 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 402 €, drei Hunde 618 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 3 bis 5 der Satzung (u. a. American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier; vermutete Gefährlichkeit bei weiteren Rassen)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (Polizei, Bundeswehr, Forstwirtschaft)
- Diensthunde von im Privatforstdienst angestellten Personen und bestätigten Jagdaufsehern
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Zahl (Herde mindestens 5 Tiere)
- Hunde in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen zur vorübergehenden Verwahrung
- Hunde, die für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (insbesondere Merkzeichen aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung, solange sie für Bevölkerungs- oder Katastrophenschutz zur Verfügung stehen
- Abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e. V.: 12 Monate befreit
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde in einzelnstehenden Gebäuden oder Gebäudegruppen (mehr als 200 m vom bebauten Ortsteil)
- 50 % für Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schiffsregister
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde im Bevölkerungs- oder Katastrophenschutz
- 50 % für Hunde mit bestandener Rettungshundetauglichkeitsprüfung bzw. Eignungstest
- 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II
- Zwingersteuer für Züchter: halber Steuersatz je Zuchthund, höchstens das Doppelte des Satzes für den ersten Hund je Zwinger
- Gefährliche Hunde der Rassen nach § 4 Abs. 5 (vermutete Gefährlichkeit): 50 % bei Kastration/Sterilisation und tierärztlichem Gutachten
- Keine allgemeine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Mainz anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Mainz abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Mainz im Vergleich
Mainz liegt 66 € über dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Mainz auf Platz 200 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mainz | – | 186 € | 402 € |
| Wiesbaden | 9 km | 180 € | 360 € |
| Rüsselsheim am Main | 10 km | 96 € | 264 € |
| Darmstadt | 31 km | 120 € | 276 € |
| Frankfurt am Main | 32 km | 102 € | 204 € |
| Bad Kreuznach | 34 km | 108 € | 216 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. Februar 2012 (Lesefassung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Februar 2012
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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