Hundesteuer Wiesbaden 2026

In Wiesbaden kostet der erste Hund 180 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Hunde aus einem Wiesbadener Tierheim und Hunde, deren Halter freiwillig den Hundeführerschein bestanden haben, sind auf Antrag von der Steuer befreit.

Erster Hund180 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr

Steuersätze in Wiesbaden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund180 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 360 €, drei Hunde 540 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde für das Hüten von Herden in der erforderlichen Anzahl
  • Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr
  • Rettungshunde im regelmäßigen Einsatz bei anerkannten oder im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen (auch nach mind. drei Jahren Dienst im Ruhestand beim selben Halter)
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
  • Hunde zur Hilfe von Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H
  • Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl
  • Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet Wiesbaden
  • Erster Hund eines Haushalts, dessen Angehörige Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehen
  • Schulbegleithunde
  • Therapie- oder Behindertenbegleithunde nach bestandener Prüfung
  • Hunde mit freiwillig bestandenem Hundeführerschein (Theorie und Praxis nach § 7 Abs. 1 Nr. 11)

Ermäßigt wird

  • 50 % für die zwei Steuerjahre nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger/höherwertiger Prüfung (nicht für Listenhunde)
  • Erlass auf Antrag bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII/SGB II) und unverschuldeter Notlage unter weiteren Voraussetzungen (nicht für Listenhunde)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Wiesbaden anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Wiesbaden abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Wiesbaden im Vergleich

Wiesbaden liegt 93 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Wiesbaden Platz 198 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wiesbaden–180 €360 €
Mainz 9 km 186 € 402 €
Rüsselsheim am Main 16 km 96 € 264 €
Bad Homburg v. d. Höhe 31 km 84 € 216 €
Frankfurt am Main 32 km 102 € 204 €
Offenbach am Main 38 km 90 € 270 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 28.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2022 (in Kraft 01.01.2023), Stand 19. Ergänzungslieferung 2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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