Hundesteuer Hofheim am Taunus 2026

In Hofheim am Taunus kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig.

Seit der neuen Satzung vom 19. August 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 120 € je Hund; Hunde aus einem Tierheim sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund900 €pro Jahr

Steuersätze in Hofheim am Taunus

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund900 €

Als gefährlich gilt: Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 gefährlich sind (§ 5 Abs. 3)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hofheim am Taunus?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 900 € 9.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hofheim am Taunus: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hofheim am Taunus an. Hund in Hofheim am Taunus anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Hofheim am Taunus gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hofheim am Taunus abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich für das Hüten von Herden verwendet werden
  • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
  • Schulbegleithunde
  • Geprüfte Therapie- oder Behindertenbegleithunde
  • Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr
  • Rettungshunde, die regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt sind
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Steuer auf 80 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Steuer auf 80 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
  • 50 % für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen
  • 50 % für Inhaber des Hofheim-Passes

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Hofheim am Taunus im Vergleich

Hofheim am Taunus liegt 30 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Hofheim am Taunus Platz 36 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hofheim am Taunus Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hofheim am Taunus–120 €240 €
Hattersheim am Main 3 km 93 € 228 €
Kelkheim (Taunus) 5 km 96 € 192 €
Rüsselsheim am Main 11 km 96 € 264 €
Wiesbaden 15 km 180 € 360 €
Mörfelden-Walldorf 15 km 86 € 185 €
Median Hessen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hofheim am Taunus

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hofheim am Taunus für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hofheim am Taunus 240 € im Jahr: 120 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hofheim am Taunus einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hofheim am Taunus 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hofheim am Taunus anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hofheim am Taunus innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Hofheim am Taunus befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Hofheim am Taunus gilt: Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.

Wann ist die Hundesteuer in Hofheim am Taunus fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hofheim am Taunus nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Hofheim am Taunus (Hundesteuersatzung), beschlossen am 19.08.2026 (Stadtrecht K1)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. August 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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