Hundesteuer Taunusstein 2026

In Taunusstein kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Statt der Hundesteuermarke kann kostenlos eine digitale Hundemarke genutzt werden; Hunde aus einem Tierheim sind bis Ende des Folgejahres steuerfrei.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Taunusstein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund84 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund252 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden und deren Kreuzungen sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind (§ 5 Abs. 3 und 4)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Taunusstein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 252 € 2.520 €
3 Hunde 504 € 5.040 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Taunusstein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Taunusstein an. Hund in Taunusstein anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Taunusstein gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim in Deutschland: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Taunusstein abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ausgebildete Behindertenführhunde und Assistenzhunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), nur ein Hund je Halter
  • Gebrauchshunde zum Hüten von Nutztierherden (erforderliche Anzahl)
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde aus einem Tierheim in Deutschland: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude oder landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde in anerkannten Hundestaffeln
  • 50 % für Hunde mit Begleithundeprüfung bei einem VDH-Mitgliedsverein (auch für gefährliche Hunde)
  • 50 % für zertifizierte Therapie- und Sozialhunde (z. B. Hospizhunde) mit mindestens 12 Einsätzen im Jahr
  • 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Taunusstein im Vergleich

Taunusstein liegt 6 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Taunusstein Platz 12 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Taunusstein Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Taunusstein–84 €252 €
Wiesbaden 9 km 180 € 360 €
Idstein 12 km 60 € 228 €
Mainz 18 km 186 € 402 €
Ingelheim am Rhein 20 km 90 € 210 €
Kelkheim (Taunus) 21 km 96 € 192 €
Median Hessen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Taunusstein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Taunusstein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Taunusstein 252 € im Jahr: 84 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Taunusstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Taunusstein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Taunusstein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Taunusstein innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Taunusstein befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Taunusstein gilt: Hunde aus einem Tierheim in Deutschland: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.

Wann ist die Hundesteuer in Taunusstein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Taunusstein nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Taunusstein vom 12.12.2025 (beschlossen am 11.12.2025), Lesefassung
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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