Hundesteuer Ingelheim am Rhein 2026
Stand: Satzung vom 10. Februar 2026, geprüft am 1. Oktober 2026
In Ingelheim am Rhein kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde, die direkt aus dem Tierheim Ingelheim aufgenommen werden, sind dauerhaft steuerfrei.
Steuersätze in Ingelheim am Rhein
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge (§ 10 der Hundesteuersatzung)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ingelheim am Rhein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ingelheim am Rhein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ingelheim am Rhein an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Ingelheim am Rhein gilt:
- Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim Ingelheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Ingelheim aufgenommen wurden: unbefristet befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die vorübergehend in anerkannten Tierheimen untergebracht sind
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde, die für Blinde, Taube oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Herdenschutzhunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde von Artisten und Schaustellern
- Geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten
- Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim Ingelheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Ingelheim aufgenommen wurden: unbefristet befreit
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
- 50 % für zwei Jahre nach bestandener VDH-Begleithundeprüfung (verlängerbar durch Wiederholungsprüfung)
- Tierhandlungen, Tierpensionen und Hundehändler versteuern nur zwei Hunde
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter: halber Satz je Zuchthund
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Ingelheim am Rhein im Vergleich
Ingelheim am Rhein liegt 18 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Ingelheim am Rhein Platz 1 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ingelheim am Rhein Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ingelheim am Rhein | – | 90 € | 210 € |
| Mainz | 16 km | 186 € | 402 € |
| Wiesbaden | 18 km | 180 € | 360 € |
| Bad Kreuznach | 20 km | 108 € | 216 € |
| Taunusstein | 20 km | 84 € | 252 € |
| Rüsselsheim am Main | 25 km | 96 € | 264 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 108 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ingelheim am Rhein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ingelheim am Rhein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ingelheim am Rhein 210 € im Jahr: 90 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ingelheim am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ingelheim am Rhein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ingelheim am Rhein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ingelheim am Rhein innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Ingelheim am Rhein befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ingelheim am Rhein gilt: Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim Ingelheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Ingelheim aufgenommen wurden: unbefristet befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Ingelheim am Rhein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ingelheim am Rhein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2026 vom 10.02.2026 (Stadtratsbeschluss 15.12.2025), § 6; dazu Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 20.07.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Februar 2026
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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