Hundesteuer Ingelheim am Rhein 2026

In Ingelheim am Rhein kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde, die direkt aus dem Tierheim Ingelheim aufgenommen werden, sind dauerhaft steuerfrei.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Ingelheim am Rhein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge (§ 10 der Hundesteuersatzung)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ingelheim am Rhein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ingelheim am Rhein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ingelheim am Rhein an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Ingelheim am Rhein gilt:
    • Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim Ingelheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Ingelheim aufgenommen wurden: unbefristet befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die vorübergehend in anerkannten Tierheimen untergebracht sind
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die für Blinde, Taube oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Herdenschutzhunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde von Artisten und Schaustellern
  • Geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten
  • Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim Ingelheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Ingelheim aufgenommen wurden: unbefristet befreit
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
  • 50 % für zwei Jahre nach bestandener VDH-Begleithundeprüfung (verlängerbar durch Wiederholungsprüfung)
  • Tierhandlungen, Tierpensionen und Hundehändler versteuern nur zwei Hunde
  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter: halber Satz je Zuchthund

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Ingelheim am Rhein im Vergleich

Ingelheim am Rhein liegt 18 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Ingelheim am Rhein Platz 1 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ingelheim am Rhein Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ingelheim am Rhein–90 €210 €
Mainz 16 km 186 € 402 €
Wiesbaden 18 km 180 € 360 €
Bad Kreuznach 20 km 108 € 216 €
Taunusstein 20 km 84 € 252 €
Rüsselsheim am Main 25 km 96 € 264 €
Median Rheinland-Pfalz–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ingelheim am Rhein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ingelheim am Rhein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ingelheim am Rhein 210 € im Jahr: 90 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ingelheim am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ingelheim am Rhein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ingelheim am Rhein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ingelheim am Rhein innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Ingelheim am Rhein befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ingelheim am Rhein gilt: Hunde, die seit 01.01.2023 direkt aus dem Tierheim Ingelheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Ingelheim aufgenommen wurden: unbefristet befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Ingelheim am Rhein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ingelheim am Rhein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2026 vom 10.02.2026 (Stadtratsbeschluss 15.12.2025), § 6; dazu Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 20.07.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Februar 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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