Hundesteuer Bad Kreuznach 2026

In Bad Kreuznach kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Kreuznach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund108 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund108 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 216 €, drei Hunde 324 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen
  • Hundehaltung durch gewerbsmäßige Hundehändler
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind
  • Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind, auf Antrag

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Bad Kreuznach anmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Bad Kreuznach im Vergleich

Bad Kreuznach liegt 12 € unter dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bad Kreuznach Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Kreuznach–108 €216 €
Mainz 34 km 186 € 402 €
Wiesbaden 38 km 180 € 360 €
Rüsselsheim am Main 43 km 96 € 264 €
Worms 43 km 144 € 348 €
Kaiserslautern 45 km 120 € 288 €
Median Rheinland-Pfalz–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Bad Kreuznach für das Jahr 2026 vom 03.02.2026 (§ 6 Steuersätze) i. V. m. Hundesteuersatzung vom 14.12.2011
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. Februar 2026
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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