Hundesteuer Alzey 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Alzey kostet der erste Hund 99 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Bei nachgewiesener Rundfunkbeitragsbefreiung ist auf Antrag ein Hund steuerfrei, sofern kein weiterer Hund im Haushalt lebt.
Steuersätze in Alzey
| Erster Hund | 99 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 165 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Alzey?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 99 € | 990 € |
| 2 Hunde | 231 € | 2.310 € |
| 3 Hunde | 396 € | 3.960 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Alzey: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung bei der Stadt Alzey an. Hund in Alzey anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Alzey
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 99 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Alzey abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind, nur für einen Hund
- Geprüfte Rettungshunde, die regelmäßig und uneingeschränkt im Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder bei anerkannten Hilfsorganisationen eingesetzt werden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
- Personen mit nachgewiesener Rundfunkbeitragsbefreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV, sofern keine weiteren Hunde im Haushalt gehalten werden
- Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind
- Diensthunde, die auf Weisung und im Eigentum des Dienstherrn im Haushalt gehalten, von ihm angeschafft und überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, für höchstens zwei Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Alzey im Vergleich
Alzey liegt 6 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Alzey auf Platz 15 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Alzey Platz 424 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Alzey | – | 99 € | 231 € |
| Nieder-Olm | 19 km | 45 € | 105 € |
| Grünstadt | 20 km | 108 € | 276 € |
| Bad Kreuznach | 21 km | 108 € | 216 € |
| Worms | 22 km | 144 € | 348 € |
| Ingelheim am Rhein | 26 km | 90 € | 210 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Alzey
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Alzey für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Alzey 231 € im Jahr: 99 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Alzey einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Alzey gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Alzey anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Alzey innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Alzey fällig?
Die Hundesteuersatzung von Alzey nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Kreisstadt Alzey für das Jahr 2026 vom 15.12.2025, § 5 Buchst. c, öffentlich bekannt gemacht am 02.03.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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