Hundesteuer Grünstadt 2026

In Grünstadt kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Therapiebesuchshunde können mit entsprechenden Nachweisen von der Hundesteuer befreit werden.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen276 €pro Jahr

Steuersätze in Grünstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund108 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund228 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Grünstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 276 € 2.760 €
3 Hunde 504 € 5.040 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Grünstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Grünstadt an. Hund in Grünstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Grünstadt
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: Jährlich am 01.07. in einem Betrag; bei späterer Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Grünstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich ist
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen oder diesen uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Hunde
  • Therapiebesuchshunde mit entsprechenden Nachweisen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Nicht besteuerbar: Hundehaltung durch gewerbsmäßige Hundehändler
  • Nicht besteuerbar: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Nicht besteuerbar: Hunde, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei zur Gebäudebewachung erforderliche Hunde, wenn das nächste bewohnte Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegt; gefährliche Hunde ausgeschlossen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Grünstadt im Vergleich

Grünstadt liegt 3 € über dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Grünstadt Platz 19 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Grünstadt Platz 476 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Grünstadt–108 €276 €
Bad Dürkheim 12 km 90 € 234 €
Frankenthal (Pfalz) 14 km 132 € 320 €
Worms 16 km 144 € 348 €
Alzey 20 km 99 € 231 €
Lampertheim 22 km 96 € 216 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grünstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grünstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Grünstadt 276 € im Jahr: 108 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Grünstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Grünstadt gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Grünstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Grünstadt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Grünstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Grünstadt nennt als Fälligkeit: Jährlich am 01.07. in einem Betrag; bei späterer Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Grünstadt vom 16. Dezember 2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. November 2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. November 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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