Hundesteuer Bad Dürkheim 2026

In Bad Dürkheim kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Seit 2023 gibt es in Bad Dürkheim keine Hundesteuermarke mehr.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen234 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Dürkheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund90 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übermäßiger Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder vergleichbaren Eigenschaften; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und von diesen Rassen oder diesem Typ abstammenden Hunden wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Dürkheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 234 € 2.340 €
3 Hunde 426 € 4.260 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Dürkheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Dürkheim an. Hund in Bad Dürkheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Bad Dürkheim gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Dürkheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Dürkheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, für höchstens einen Hund
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind
  • Rettungshunde mit erfolgreicher Ausbildung und Prüfung nach RHOT, DIN 13050 oder vergleichbar, die regelmäßig und uneingeschränkt im Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder bei einer staatlich anerkannten oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt werden
  • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei erforderliche Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden oder Gebäudegruppen mit maximal fünf benachbarten Gebäuden, mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Ortsteil entfernt; nicht für gefährliche Hunde, sofortiger Widerruf bei bekannt gewordenem Beißvorfall

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Bad Dürkheim im Vergleich

Bad Dürkheim liegt 15 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Bad Dürkheim Platz 6 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Dürkheim Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Dürkheim–90 €234 €
Grünstadt 12 km 108 € 276 €
Neustadt an der Weinstraße 12 km 105 € 255 €
Haßloch 12 km 84 € 210 €
Frankenthal (Pfalz) 16 km 132 € 320 €
Schifferstadt 17 km 108 € 216 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Dürkheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Dürkheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Dürkheim 234 € im Jahr: 90 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Dürkheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Dürkheim 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Dürkheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Dürkheim innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Dürkheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Dürkheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Dürkheim vom 14.12.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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